Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.241
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tenbeiträge von Gemeinden angewiesen. Die Beiträge für das jeweilige
Wintersemester 2016/2017 in Höhe von € 16.988,00 wurden mehrere
Monate später Anfang Dezember des Jahres 2016 zur Anordnung gebracht.
Außerdem war für die Kontrollabteilung aus den Prüfungsunterlagen
ersichtlich, dass rd. 13,2 % bzw. € 5.754,00 von den gesamten Vorschreibungen von Gemeindeabdeckungsbeiträgen an die betreffenden
Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Musikschüler im Jahr 2016 noch
ausständig waren.
Eine Einschau in den vorläufigen Rechnungsabschlusses des Jahres
2017 zeigte, dass die offenen Forderungen aus den Einnahmen bezüglich Gemeindeabdeckungsbeiträge gegenüber dem Vorjahr deutlich
angestiegen sind und zum Prüfungszeitpunkt (Stichtag 06.03.2018) ca.
30,19 % oder € 12.549,00 betrugen.
Die Kontrollabteilung anerkannte den Umstand, dass mit Einführung
der Weiterverrechnung eines allfälligen Gemeindeabdeckungsbeitrages im Jahre 2014 ein erhöhter Verwaltungsaufwand (bspw. Anschreiben der Gemeinden, Berechnung der Kopfquote, Vorschreibung des
Gemeindeabdeckungsbeitrages, uvm.) durch das zuständige Musikbüro zu bewerkstelligen ist. Dennoch empfahl die Kontrollabteilung, im
Sinne der Budgetwahrheit und Transparenz erhöhtes Augenmerk auf
eine möglichst zeitnahe und periodengerechte Vorschreibung der errechneten Kostenbeiträge von Gemeinden zu legen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die geprüfte Dienststelle
mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung Rechnung zu tragen.
Befreiungstatbestände
Gemeindeabdeckungsbeitrag –
Empfehlung
Des Weiteren nahm die Kontrollabteilung eine Überprüfung der gemäß
StS-Beschluss vom 23.04.2014 verbindlichen Vorschreibung eines
Gemeindeabdeckungsbeitrages für außerhalb von Innsbruck wohnhafte Musikschüler vor. Im Rahmen der Sichtung der von der Musikschule
übermittelten Schülerliste (Stand: 06.03.2018) stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei einer Vielzahl von Musikschülern, die nach dem
Wintersemester 2014/2015 in die städtische Musikschule inskribierten,
kein dementsprechender Gemeindeabdeckungsbeitrag der betreffenden Wohnsitzgemeinde von Seite der geprüften Dienststelle vorgeschrieben wurde.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung teilte der Musikschuldirektor mit,
dass nur jenen Wohnsitzgemeinden von auswärtigen Schülern, die in
einem Hauptfach (Instrumentalfach) gemäß Statut der Musikschule der
Stadt Innsbruck für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung
unterrichtet werden, ein Gemeindeabdeckungsbeitrag vorgeschrieben
wird. Folglich wird in den Unterrichtsfächern Elementare Ausbildung
(bspw. Musikalische Früherziehung oder Singschule), Ensemblespiel
sowie bei Besuch eines Kurses oder einer Studienvorbereitungsklasse
kein zusätzliches Entgelt als Betriebsbeitrag von den Wohnsitzgemeinden eingehoben.
Ferner konstatierte die Kontrollabteilung im Zuge der Durchsicht obiger
Schülerliste bei zwei Personen, die bereits das 24. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Innsbruck haben, dass
kein Gemeindeabdeckungsbeitrag berechnet und vorgeschrieben wur-
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Zl. KA-07190/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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