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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.251

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eingerichtet worden. Der Musikschuldirektor der Stadt Innsbruck ließ
der Kontrollabteilung ein Schriftstück aus dem Jahr 1973 (KM 44/1973)
zukommen, auf dem diese Praxis zurückzuführen war.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass die dienst- und besoldungsrechtlichen Richtlinien des Landes Tirol keine Regelung für
Gruppenstunden bzw. eine finanziell höhere Wertigkeit dieser Unterrichtsstunden vorsahen.
Zeitlich höherwertige
Stunden

Sehr wohl war in den Richtlinien des Landes eine Bestimmung hinsichtlich einer zeitlich höheren Bewertung von Unterrichtsstunden eingearbeitet. Im Punkt 10 Abs. c war nachzulesen, dass Unterrichtsstunden mit größeren Gruppen ab sechs Schülern und in bestimmten Unterrichtsfächern (Musikalische Früherziehung, Kindersingen/Chor, Orchester) auf die Lehrverpflichtung mit der Werteinheit 1,27 auf Basis
von 23 bzw. 27 Wochenstunden zu 50 Minuten anzurechnen waren.
Die Einschau in die Stundenpläne der städtischen Musiklehrer zeigte,
dass die Stadt Innsbruck für die Unterrichtsfächer Musikalische Früherziehung (inkl. Musikwerkstatt) und Singschule eine Werteinheit von 1,5
heranzog. Eine rechtliche Grundlage konnte der Kontrollabteilung im
Zusammenhang mit dieser Handhabung jedoch nicht vorgelegt werden.
Nicht unmittelbar höherwertige Stunden, aber auch in diesem Konnex
zu sehen war aus Sicht der Kontrollabteilung die vorgefundene Praxis
im Bereich des Unterrichtsfaches der Allgemeinen Musiklehre beim
Referat Städtische Musikschule. Die Einschau anhand der Stundenpläne einzelner Lehrpersonen machte deutlich, dass für diese Theoriestunden eine sog. Vorbereitungsstunde angerechnet wurde.

Überstunden und
Mehrstunden –
Empfehlung

Die Einschau zeigte des Weiteren, dass bei den städtischen Musiklehrern auch Überstunden bzw. Mehrstunden angefallen sind, welche zur
Auszahlung gelangten. Einzelne Stichproben brachten aus Sicht der
Kontrollabteilung das Ergebnis, dass die Ausbezahlung von Überstunden bzw. Mehrstunden teilweise im Zusammenhang mit den praktizierten Abschlagsstunden bzw. Vorbereitungsstunden und erhöhten Werteinheiten (Faktor 1,5) im Zusammenhang standen.
Im Sinne der in diesem Kapitel beschriebenen Anrechnung, Wertung
sowie Abrechnung und Ausbezahlung von Unterrichtsstunden bei der
Musikschule Innsbruck, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen eine Überprüfung der angewandten Praxis bezüglich der
jeweiligen rechtlichen Grundlage. Da zum Prüfungszeitpunkt das Ergebnis der Begutachtung des Gesetzesvorschlages der Stadt Innsbruck bezüglich der Musiklehrpersonen noch nicht feststand, waren
aus Sicht der Kontrollabteilung die geltenden Rechtsvorschriften der
jeweiligen Einzelverträge umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
Abgeltung von Mehrstunden einer Regelung unterzogen wird.

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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