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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.253

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Aufgrund der zur Prüfeinschau gültigen Vereinbarung verpflichtete sich
das Land Tirol dem Vertragspartner – also der Stadt Innsbruck –
50 % des Personalaufwandes für den Leiter und die Lehrer sowie zwei
Vertragsbediensteten (Basis Verwendungsgruppe C) der Musikschule
Innsbruck als Förderung im Sinne des TMSG zu gewähren.
9.3 Förderung der städtischen Personalkosten

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Unterschiedliche
Fächerung

In einem ersten Prüfschritt hinsichtlich der Personalförderung nahm die
Kontrollabteilung Einschau in die vereinnahmten Beträge des städtischen Haushaltes der Wirtschaftsjahre 2016 und 2017. In beiden Jahren stellte die Förderung mit rund 72 % (bzw. € 2.131.900,00) den
Hauptanteil der Einnahmen des städtischen Unterabschnittes (320210)
der Musikschule dar. Die relevanten Förderungseingänge wurden laut
Buchungsdaten am 07.07.2016 und am 19.06.2017 im städtischen
Haushalt vereinnahmt.
Aufgrund der Auffälligkeit der gleichbleibenden Förderungshöhe und
der finanziellen Relevanz für den Unterabschnitt der städtischen Musikschule, setzte die Kontrollabteilung bezüglich der Landesförderung
einen vertieften Prüfungsschwerpunkt.

Deckelung der
Förderung durch
Land Tirol

Es stellte sich heraus, dass das Land Tirol bereits am 17.12.2010 die
Stadt Innsbruck davon in Kenntnis setzte, die Förderungshöhe zu
deckeln. Konkret wurde für die im Jahr 2010 entstandenen (städtischen) Personalkosten ein Zuschuss von maximal € 2.131.900,00 in
Aussicht gestellt. Begründet wurde dies mit dem damaligen im Juni
2010 beschlossenen Budgetpfad der Tiroler Landesregierung (keine
Kostensteigerung bis zum Jahr 2014).
Die Auswertung der diesbezüglichen Zahlungseingänge im städtischen
Haushalt verdeutlichte den Budgetpfad des Landes Tirol. Die Eingänge
der Jahre 2013 bis 2017 wiesen wiederum den Betrag von
€ 2.131.900,00 aus. In den Jahren 2011 (€ 2.130.708,52) und 2012
(€ 2.130.602,00) blieb der eingelangte Förderbetrag sogar geringfügig
unter der Förderzusage.
Aus Sicht der Kontrollabteilung war die vom Land Tirol vollzogene
Deckelung der Mittelzuwendung in der schriftlichen Fördervereinbarung
mit der Stadt Innsbruck nicht vorgesehen.
Nachdem das Land Tirol die Förderzusage für die Personalkosten des
Jahres 2017 nochmals reduzierte (€ 2.079.000,00) und somit unter der
Deckelung der Vorjahre (€ 2.131.900,00) blieb, fand am 20.02.2018
unter Federführung der Abteilungsleitung der MA V ein Gespräch mit
dem zuständigen Vertreter des Landes (Vorstand der Abteilung Landesmusikdirektion) statt. Im Ergebnis wurde für das Jahr 2017 wieder
der vom Land einseitig festgelegte Deckelbetrag der Vorjahre
(€ 2.131.900,00) zugesagt.

Budget Land Tirol

Aufgrund des nun mehrmals erwähnten Budgets des Landes Tirol
nahm die Kontrollabteilung Einschau in die seit 2011 veröffentlichten
Rechnungsabschlüsse des Landes bzw. auf die für das Musikschulwerk und sonstige Musikschulen relevanten Unterabschnitte.

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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