Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.254
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Die Ausgaben des Landes Tirol im gesamten Unterabschnitt für Einrichtungen der Musikpflege (321) sind im Jahr 2016 um rund 15 % höher ausgefallen als 2011. Die Zuschüsse an die Gemeinde der sonstigen Musikschulen werden dabei im Teilabschnitt 32100 – Einrichtungen der Musikpflege verbucht.
Die Beiträge der Gemeinden am Tiroler Musikschulwerk (45 % der
Personalausgaben) wurden ebenfalls im Teilabschnitt Tiroler Musikschulwerk vereinnahmt. Wie bereits weiter oben angeführt, war das
Land Tirol gem. Musikschulgesetz verpflichtet, 55 % der Personalausgaben zu tragen. In den Rechnungsabschlüssen des Landes war
nachzuvollziehen, dass diese Einnahme („Beiträge der Gemeinden
Tiroler Musikschulwerk“) von € 10.140.707,48 im Jahr 2011 auf
€ 12.134.036,79 im Jahr 2016 stieg. Dies entspricht einer Steigerung
um rd. 20 %.
Auswirkung der
Deckelung für die
Stadt Innsbruck
Bei der Stadt Innsbruck deckte der gleichgebliebene Förderungsbeitrag
des Landes vergleichsweise einen jährlich geringeren Teil der betroffenen städtischen Personalausgaben. Vorrangig weil die Entlohnung der
städtischen Bediensteten in der Musikschule Innsbruck aufgrund von
Vorrückungen und Valorisierungen seit 2010 stetige Erhöhungen erfuhr. Die Förderung des Landes Tirol deckte im Jahr 2017 nur noch rd.
38 % der städtischen Personalkosten (inkl. Reisekosten) gegenüber rd.
42 % im Jahr 2015. Die hier verwendeten Personalkosten umfassen
dabei die bereits dargestellten Personalaufwendungen im Kapitel „3.1
Ausgaben 2016 und 2017 laut Jahresabschluss“ sowie die Reisekosten
der Musiklehrer im Unterabschnitt 320210 Musikschule.
Um die Dynamik und Entwicklung im Bereich der Personalkosten aufzuzeigen, wählte die Kontrollabteilung einen weiteren Rechenansatz
und hat auf Basis des Jahres 2010 (Einfrierung der Förderung) die
durchschnittliche tatsächliche Valorisierung der Gehaltstabellen der
städtischen Musiklehrer berechnet und mit dem entsprechenden Ergebnis die Förderung vom Land Tirol rechnerisch angepasst. Dabei lag
die durchschnittliche Erhöhung der Gehaltstafeln im Jahr 2011 beispielsweise bei 1,1 % und stieg naturgemäß in den Folgejahren im
Vergleich zu den Werten von 2010 kontinuierlich an.
Die Valorisierung der Entlohnungen auf Basis des Jahres 2010 erwirkte
bereits im Jahr 2015 eine Erhöhung von 8,2 % und stieg bis zum Jahr
2017 schon auf 11,0 % an. Eine Berücksichtigung dieser Anpassung
auf die Förderung bewirkte, dass die akkumulierte Valorisierung naturgemäß beträchtlich ins Gewicht fiel. Die Aufsummierung der so berechneten Einzelwerte (bzw. valorisierten Förderungsbeträge – jedoch
ohne Berücksichtigung eventueller Vorrückungen) machte einen Differenzbetrag von € 613.987,20 für die Jahre 2015 bis 2017 im Vergleich
zu den gleichbleibenden Förderungszahlungen aus. Eine Ausdehnung
dieser Berechnung auf den gesamten Zeitraum von 2010 bis 2017
ergab eine summierte Differenz von rd. € 950.000,00.
9.4 Resümee des Kapitels Förderungen vom Land Tirol
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Empfehlungen
Im Hinblick auf die im Kapitel „9 Förderungen vom Land Tirol“ aufgezeigte Abwicklung der Personalförderung der städtischen Musikschule,
empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Kultur in Zusammenarbeit
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Zl. KA-07190/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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