Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.70

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- 63 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.

MagIbk/36740/SP-BB-SM/1
Bebauungsplan Nr. SM-B19, Sieglanger-Mentlberg, Bereich südlich
Klosterangerstraße 17 bis 33 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. SM-B9 und Nr. SM-B9/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SM-B19 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten. Dabei
wurde festgestellt, dass die eingebrachten
Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. SM-B19 zu beschließen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der
letzten Sitzung des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck abgesetzt und noch einmal
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte diskutiert.
Es liegt das Anliegen vor, ein Wohnprojekt
für den Eigenbedarf zu realisieren, zu dem
es gewisse Auslegungsthematiken gab bzw.
gibt. Das scheint nun geklärt zu sein. Sollte
sich herausstellen, dass es nicht funktioniert, gab es im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte das Einvernehmen, diesen Punkt noch einmal zu
behandeln und gegebenenfalls in den Ausschuss und dann in den Gemeinderat zu
bringen.
Vorerst scheint sich aber alles in Wohlgefallen aufzulösen.

GR-Sitzung 26.01.2022

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Den Bebauungsplan Nr. SM-B19, Sieglanger-Mentlberg, Bereich südlich Klosterangerstraße 17 bis 33 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SM-B9 und Nr. SMB9/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.

MagIbk/38531/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. IG-OE2.12, Igls, Bereich Am
Bichl III, nördlich des Siedlungsteiles Am Bichl, KG Igls (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0),
gemäß § 32 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Für meine Person möchte ich Stimmenthaltung ankündigen, da ich das Projekt immer
kritisiert habe. Auch beim Standort war ich
in der Anfangsphase immer dagegen. Prinzipiell muss man aber akzeptieren, wenn es
irgendwo positive Beschlüsse gibt und wir in
einem Stadium sind, in dem man das nicht
mehr aufhalten kann oder soll.
Ich möchte die Durchführung nicht behindern, will aber zum Ausdruck bringen, dass
ich den anderen Standort immer noch für
geeigneter gehalten hätte.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung von GR
Mag. Krackl, 1 Stimme, mit Stimmenmehrheit (gegen Bgm.-Stellv. Lassenberger und
GRin Gregoire, 2 Stimmen):