Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung1.pdf
- S.14
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richtshofes (VfGH) aus dem Jahr 1982 zu
vollziehen. Die Folge war letztlich, dass er
in Frühpension gegangen ist - mehr oder
weniger gedrängt wurde, wie immer man
das interpretieren will - und die Agrargemeinschaft hat berufen. Der Agrarsenat
hat in zu erwartender Einstimmigkeit
gesagt, dass der Neuregulierungsbescheid von Hofrat
Dr. Guggenberger null und nichtig ist.
Gegen den Bescheid hat die Gemeinde
Mieders berufen und deshalb liegt es bei
den Verfassungsrichtern.
Jetzt stellt sich die Frage, ob die Stadt
Innsbruck auch dasselbe macht wie die
Gemeinde Mieders, indem sie von
amtswegen beantragt, dass eine Neuregulierung passiert. Dieses Recht hat die
Stadtgemeinde Innsbruck, aber was die
Agrarbehörde damit tut, wissen wir nicht.
Es zu versuchen wäre schon aus dem
Grund wichtig, damit diese Rechtsstreitigkeiten meiner Meinung nach, zu Gunsten
der Gemeinden ausgehen werden.
Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass
die Juristen des Tiroler Landhauses das
anders sehen, denn das hat mit der
dortigen Denkschule der Landhausjuristen
zu tun. Man kann das historisch nachweisen. Von einer Beamtengeneration zur
nächsten wurde die Denkweise, dass das
Gemeindegut den Agrargemeinschaften
gehört, übertragen.
(Bgm.in Zach: Ich wäre mit solchen
Unterstellungen vorsichtig.)
Nein, das ist eine Prognose. Frau Bürgermeisterin, ich getraue mich zu sagen, dass
ich mich mit der Agrargemeinschaft
wirklich intensiv auseinandergesetzt habe.
Wenn man die berühmten siebzehn
Fragen des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) an das Land
Tirol liest, weiß man, dass die Verfassungsrichter auf ihrer Linie vom Jahr 1982
bleiben. Wenn sie auf der Linie vom
Jahr 1982 bleiben, heißt das, dass das
Gemeindegut natürlich den Gemeinden
gehört. Lediglich die Holz- und Weidenutzungen gehören den Bauern. Diese
Nutzungsrechte nimmt den Bauern
niemand weg, denn diese sollen und
müssen sie weiterhin auch haben. Aber
der Substanznutzen, vor allem, wenn die
GR-Sitzung 29.2.2008
Gemeinde Eigentum braucht, muss zurück
zu den Gemeinden.
Aus diesem Grund wäre ich schon froh,
wenn die Stadtgemeinde Innsbruck hier
einsteigen würde. Wenn das Urteil des
Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) da ist, dann werden diejenigen,
die Rechtssachen anhängig haben, als
Erste behandelt. Man wird zuerst die
Gemeinden Mieders, Neustift und all jene,
die irgendwo ein Begehren angemeldet
bzw. eine Klage eingebracht haben,
behandeln.
Abschließen möchte ich mit einem
Extrembeispiel, das mich wirklich aufregt,
und zwar betrifft das die Gemeinde
Mieming. Dort ist das wirklich exzessiv von
der Agrargemeinschaft betrieben worden.
Diese hat in Summe durch Widmung
siebzig Hektar Bauland bekommen. Wenn
man den Wert dieses Baulandes heute
hernimmt - das ist nicht alles am Markt
verkauft, sondern primär untereinander
zugeschoben worden -, dann hat allein der
Baulandwert dieser siebzig Hektar …
(Bgm.in Zach: Ich gestatte Ihnen das nicht,
was heißt "zugeschoben", denn das alles
ist gerichtsanhängig. Ich habe mich auch
mit dieser Geschichte beschäftigt, aber ich
gestatte Ihnen diese Wortmeldung nicht.
Das können Sie im Tiroler Landtag sagen.
Was heißt "zugeschoben", Sie sind ja kein
Richter. Das verbiete ich Ihnen. Sagen Sie
entwendet aber nicht zugeschoben.)
In der Agrargemeinschaft Mieders sind
folgende Dinge, die ich nachweisen kann,
passiert: Wenn ein Mitglied der Agrargemeinschaft von der Agrargemeinschaft
einen Baugrund haben möchte und ihm
dieser genehmigt wird, betragen die
Kosten € 6,-- pro Quadratmeter. Will aber
zum Beispiel ein Bürger der Gemeinde
Mieming von der Agrargemeinschaft - das
kann ich auch nachweisen - ein Baugründstück haben und ihm wird das
genehmigt, muss er € 250,-- pro Quadratmeter dafür bezahlen.
Wen man Mitglied der Agrargemeinschaft
ist, bekommt man den Baugrund um
€ 6,-- pro Quadratmeter, ist man aber nur
ein einfacher Bürger der Gemeinde
Mieming und kein Mitglied der Agrargemeinschaft, bezahlt man € 250,-- pro