Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung1.pdf

- S.15

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Quadratmeter. Ich finde, dass das sozial
unverträglich ist.
Wie die Gemeinde Mieming einen Grund
für das Altersheim, das Sportzentrum usw.
benötigt hat, musste sie betteln gehen und
ihrer Agrargemeinschaft, die auf dem
Gemeindegut sitzt, Marktpreise bezahlen.
Ich finde das wirklich dreist und das gehört
aufgearbeitet. Die Stadt Innsbruck sollte
auch ihren Anteil dazu leisten. Das Gute
ist, dass mit Mag. Schnegg-Seeber eine
wirklich anerkannte Fachfrau mit diesem
Thema befasst ist.
Wenn man den Willen hat, wäre es nicht
so schwierig das aufzuarbeiten. Das
Grundbuch ist öffentlich und die alten
Akten kann man sich aus dem Landesarchiv holen. Wenn der politische Wille
vorhanden ist, das rasch aufzuarbeiten
und man Mag. Schnegg-Seeber die
Kapazitäten gibt, ist das binnen vierzehn
Tagen bzw. in drei Wochen machbar.
Letztlich geht es darum, wie wir mit dem
öffentlichen Gut umgehen. Gemeindegut
ist für mich öffentliches Gut. Wenn man
das öffentliche Gut so verwendet, dass es
zum Wohle aller und nicht zum Wohle
einiger weniger Leute ist, erfüllt ein
Gemeinderat seine ureigenste Aufgabe,
nämlich für alle Bürgerinnen bzw. Bürger
einer Gemeinde, in diesem Fall der Stadt
Innsbruck, da zu sein.
Daher meine Bitte, dass man diesbezüglich tätig wird. Es geht um Gründe, die
allen Bürgerinnen bzw. Bürgern der Stadt
Innsbruck gehören und nicht nur einigen
wenigen.
Bgm.in Zach: Diesen Nachsatz kann man
absolut so nicht stehen lassen, GR Willi.
Mich wundert nichts, aber GR Mag. Fritz
hat gesagt, dass jedes Mitglied des
Gemeinderates hier seine Sache sagen
soll.
Selbstverständlich sind wir hier dahinter,
aber wir werden keine Leerkilometer
machen. Wenn der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Korinek, zu mir
am Telefon sagt, dass das eine äußerst
schwierige Angelegenheit ist und er nicht
die Meinung vertritt, dass diesbezüglich
etwas zu machen ist, dann verstehe ich
das auch nicht, denn irgendwann werden
Menschen mit einer Mehrheit ein Gesetz
GR-Sitzung 29.2.2008

ändern können. Man wird aber zuerst
rechtlich und juristisch feststellen müssen,
welchen Weg man gehen muss.
Diesen Nachhilfeunterricht, GR Willi,
hätten Sie sich sparen können, wenn Sie
meine Meinung wissen wollen.

3.

Gruber Roland ("Für Innsbruck"), Angelobung

Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des IStR leistet das Ersatzmitglied
des Gemeinderates, Roland Gruber ("Für
Innsbruck"), mit den Worten "Ich gelobe"
das Gelöbnis in die Hand der Frau
Bürgermeisterin.
Zu Punkt 2.2.
I-OEF 19/2008
Grundstücke aus dem Gemeindegut der Stadt Innsbruck, Übertragung an Agrargemeinschaften, unbeantwortete Fragen
(SPÖ);
Verhalten der Gemeinderätinnen
bzw. Gemeinderäte während der
Sitzung des Gemeinderates
GR Heis: Man kann dazu wohl sagen,
dass das die unendliche Geschichte der
Agrargemeinschaften ist. Wieso hat man
seinerzeit die Nutzungsrechte der
Gemeinden den Agrargemeinschaften
übertragen? Der Grund war damals …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Nutzungsrechte hat man nicht übertragen,
sondern das Eigentum.)
Die Bauern konnten verschiedene
Tätigkeiten besser durchführen und damit
wurden die Gemeinden entlastet. Nun ist
es jetzt so, dass die Grundpreise gestiegen sind und wieder versucht wird,
Zugriffe auf diese Grundstücke zu
bekommen.
Es herrscht hier sicherlich ein sehr
desolater Rechtszustand. Ich habe
Schreiben des ehemaligen Präsidenten
der Tiroler Rechtsanwaltskammer,
DDr. Fuchshuber und vom Österreichi-