Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung1.pdf
- S.19
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- 201 -
2.3
I-OEF 18/2008
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Deckelung der
Flugfrequenzen im Linien- und
Charterverkehr, Betriebszeiten
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Zach teilt zur dringenden Anfrage
der Innsbrucker Grünen (Seite …)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) legt sich bereits seit
Jahren bei der Vergabe von Slots an
Chartersamstagen in der Winterflugperiode eine Selbstbeschränkung auf.
Zu Frage 1.1: Es handelt sich um alle
gewerblich an Samstagen und Sonntagen
durchgeführten Flugbewegungen im
Linien- und Charterverkehr. Im Jahr 2007
fanden 42.374 Flugbewegungen statt.
Diese Zahl der Gesamtflugbewegungen ist
seit mehr als zehn Jahren etwa gleich.
Zu Frage 1.2: Der Beschluss lautet im
Wortlaut: "Der Geschäftsführer wird
beauftragt, den Koordinationsstatus des
Innsbrucker Flughafens für die Verkehrstage Samstag und Sonntag in der
Winterflugplanperiode als "strikt koordiniert" in der Novelle zur Österreichischen
Slot-Koordinations-Verordnung zu
beantragen."
Anmerkung: "Strikt koordiniert" bedeutet,
dass die Anzahl der Slots an Samstagen
und Sonntagen in künftigen Winterflugplanperioden auf dem Niveau der laufenden Periode verbleibt.
Zu Frage 1.3: Am 17.12.2007.
Zu Frage 1.4: Die von der Stadt Innsbruck
nominierten Aufsichtsratsmitglieder waren
bei der Beschlussfassung anwesend.
Zu Frage 2.: Es ist ein Faktum, dass der
Flughafen Innsbruck die restriktivsten
Betriebszeiten aller österreichischen
Flughäfen hat.
Zu Frage 2.1: Ja.
Zu Frage 2.2: Gründe, die für den
Flugzeugbetreiber auch bei sorgfältiger
Planung nicht vorhersehbar waren.
Zu Frage 2.3: Nein.
Zu Frage 2.4: Im Jahr 2006 kam es zu
96 Betriebszeitenerweiterungen, im
GR-Sitzung 29.2.2008
Jahr 2007 zu 95 Betriebszeitenerweiterungen. Die Betriebszeitenerweiterungen
betreffen hauptsächlich lebensrettende
Transplantations- und Ambulanzflüge.
Zu Frage 2.5: Ja:
Zu Frage 2.6: In der Umwelterklärung der
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG)
behandelt ein eigenes Kapitel die Betriebszeiten und ihre Verlängerungen. Die
Umwelterklärung ist auf der Homepage
der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) veröffentlicht und wird in hoher
Auflage an Gremien der Stadt Innsbruck
und des Landes Tirol versandt.
Zu Frage 2.7: Unter Berücksichtigung der
Erfordernisse des Datenschutzes, wird
von der Beantwortung Abstand genommen.
Zu Frage 2.8: Unter Berücksichtigung der
Erfordernisse des Datenschutzes wird von
der Beantwortung Abstand genommen.
Zu Frage 2.9: Anfragen und allfällige
Ablehnungen für diese Betriebszeitengenehmigungen erfolgen ad hoc per Telefon.
Die Ablehnungen werden nicht schriftlich
festgehalten.
Zu Frage 2.10: Im Rahmen der bescheidmäßig definierten Betriebszeit des
Flughafens Innsbruck gibt es keine
Einschränkungen in den Randzeiten und
somit auch keine Randslots. Um Betriebszeitenverlängerungen nach 20.00 Uhr aus
Rücksicht auf die Anrainerinnen bzw.
Anrainer zu minimieren, hat die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) veranlasst, zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr
nur zwei Starts von Jet-Flugzeugen zu
koordinieren.
Zu Frage 2.11: Ja.
Zu Frage 2.12: Ja.
Zu Frage 2.13: Erübrigt sich aufgrund
Antwort 2.12.
Zu Frage 2.14: Nein.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich ersuche um
die Eröffnung der Debatte,
weil ich es merkwürdig finde, wenn
geantwortet wird, dass die Betriebszeitenüberschreibungen vor allen Dingen
lebensrettende Transplantations- und
Ambulanzflüge betreffen. In den genann-