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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.30

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20.

IV 11564/2019

21.

IV 11551/2019

Übersiedlung der Kontrollabteilung in die Räumlichkeiten Herzog-Friedrich-Straße 21 (Historisches Rathaus), Nachtragskredit

Errichtung eines Kontakt- und Beratungszentrums für alkoholkranke Menschen, MatthiasSchmid-Straße 10

Bgm. Willi referiert die Verfügung des
Stadtsenates vom 14.08.2019 gemäß § 33
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR):

Bgm. Willi referiert die Verfügung des
Stadtsenates vom 14.08.2019 gemäß § 33
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR):

Die überplanmäßige Ausgabe für den Umzug der Kontrollabteilung in das historische
Rathaus wird genehmigt.

1.

Der Stadtsenat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt die Errichtung eines Kontakt- und Beratungszentrums
für alkoholkranke Menschen auf der
Liegenschaft Matthias-SchmidStraße 10, Grundstück 1001, KG Innsbruck. Die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) wird mit der Durchführung der Baumaßnahmen sowie der
Einrichtung laut dem vorliegend Projektbericht vom 12.07.2019 beauftragt.

Ich finde unter den gegebenen Voraussetzungen - auch aus budgetärer Sicht - Übersiedelungen von diversen Abteilungen zum
aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Es wäre
sehr, sehr schön, wenn in Zukunft auch die
Oppositionsparteien über Übersiedlungspläne informiert werden.

2.

Der Stadtsenat nimmt zustimmend zur
Kenntnis, dass das Land Tirol den Betrieb des Kontakt- und Beratungszentrums gemäß vorliegender Zusage auf
Basis des Betriebskonzeptes der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) gewährleistet.

Bgm. Willi: Eine eigene Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus verschiedenen Personen diverser Ämter, beschäftigt sich mit allen Raumfragen. Der Hintergrund ist, dass
in dieser Arbeitsgruppe aufgrund der Umorganisationen die Übersiedelung der Kontrollableitung als sinnvoll erachtet wurde.
Nachdem die Empfehlung vorlag, haben wir
diese baulich umgesetzt.

3.

Die Räumlichkeiten für das Kontaktund Beratungszentrum werden der
TSD prekaristisch überlassen. Dazu
wird die IISG beauftragt, im Rahmen
des Geschäftsbesorgungsvertrages
eine Überlassungsvereinbarung mit der
TSD abzuschließen.

4.

Die Gesamtkosten für die Projektumsetzung belaufen sich auf brutto
ca. € 213.600,-- und werden zur Gänze
von der Stadt Innsbruck getragen.

GRin Mag.a Seidl: Ich habe es bereits per
E-Mail kundgetan. Die Übersiedelung der
Kontrollabteilung in die Räumlichkeiten in
der Herzog-Friedrich-Straße 21 finde ich
keine gute Entscheidung. Die ursprünglichen Räumlichkeiten im Rathaus waren
sehr sinnvoll. Die Kontrollabteilung "thronte"
oberhalb der Stadt.

Um mit dem Bild von GRin Mag.a Seidl zu
arbeiten: Die Kontrollabteilung "thronte" im
obersten Stockwerk des Rathauses, jetzt
thront sie im historischen Rathaus. Ich
finde, dass dies kein schlechter Platz ist quasi im Schatten des Stadtturms.
Mit dieser Umorganisation sparen wir uns
jährlich € 70.000,-- an Mieten, weil ausgelagerte Ämter ins Rathaus zurückkehren.
Die Verfügung des Stadtsenates vom
14.08.2019 gemäß § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) (Seite 775)
wird zur Kenntnis genommen.

GR-Sitzung 10.10.2019

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der finanziellen Abwicklung und der
budgetären Vorsorge beauftragt.
StRin Dengg: Ich möchte mich dafür bedanken, dass wir uns das Kontakt- und Beratungszentrum für alkoholkranke Menschen
in der Matthias-Schmid-Straße 10 ansehen
konnten. Ein großes Lob und ein großer
Dank an AV Kronlechner, Mag.-Abt. I, Gebäudemanagement, der die Errichtung so
schnell umgesetzt hat. Die Einrichtung wird
ganz dringend benötigt. (Beifall)