Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung1.pdf
- S.21
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der Abschlussarbeiten durch den Wirtschaftsprüfer vor.
Im Zuge der Anfragebeantwortung zur
Kostenstellenrechnung der Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) am 18.10.2007, wurde
von der Frau Bürgermeisterin lediglich
zugesagt, die Möglichkeiten einer schriftlichen Ausfertigung prüfen zu lassen.
Gemäß § 13 Abs. 4 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 und
§ 15 f Geschäftsordnung des Gemeinderates sind Anfragen und dringende Anfragen
von der Frau Bürgermeisterin bzw. dem
ressortzuständigen Regierungsmitglied zu
beantworten. Die Aushändigung geforderter schriftlicher Unterlagen ist jedoch nicht
vorgesehen.
GR Mair: Frau Bürgermeisterin, Sie wollen
mir jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass es
noch keine Kostenstellenrechnung gibt,
weil sie der Wirtschaftsprüfer nicht geprüft
hat. Im Oktober 2007 hat es eine Kostenstellenrechnung gegeben. Irgendwann
zwischen Oktober 2007 und jetzt muss
diese verschwunden sein, aber das kann
ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Eine Kostenstellenrechnung ist eine
Berechnung der Kosten, was uns eine
Betriebsstunde vom Außeneisring kostet
und was man einnehmen muss, um einen
halbwegs ordentlichen Deckungsgrad zu
haben. Dafür braucht man keinen Wirtschaftsprüfer, sondern einen ordentlichen
Geschäftsführer, der seinen Betrieb in der
Hand hat. (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen)
Ich beantrage
die Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag von GR Mair auf die Eröffnung
der Debatte wird abgelehnt.
2.7
I-OEF 22/2008
Bericht der Kontrollabteilung
über die Prüfung des Casino
Werbefonds einschließlich der
finanziellen Abwicklung im
GR-Sitzung 29.2.2008
Zusammenhang mit der Parkplatzgestion der Casinobesucher, Fragen zu den verschiedenen Feststellunge (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Zach teilt zur dringenden Anfrage
der Innsbrucker Grünen (Seite …)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Parameter für den
Einsatz der finanziellen Mittel finden sich
in der Vereinbarung zwischen der Stadt
Innsbruck und der Casinos Austria AG.
Alle wissen, dass die Kontrollabteilung
diese Sache bearbeitet.
Die seltsame Gestion im Kontrollausschuss hat verhindert, dass wir das jetzt
schon haben. Der Kontrollbericht wird in
den nächsten vierzehn Tagen vorliegen.
Zu Frage 2.: Die Doppelzeichnung erfolgte
bei allen Zahlungsbelegen 2006.
Zu Frage 3.: Ich bin davon ausgegangen,
dass das damals Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski Tourismusreferent war.
Die Ressortzuständigkeit des zeichnungsberechtigten Vizebürgermeisters umfasste
sehr wohl die Bereiche Wirtschaft und
Tourismus.
Zu Frage 4.: Das aktuelle Unterschriftenprobeblatt sieht eine Zeichnungsberechtigung der Frau Bürgermeisterin gemeinsam mit Direktor Kurt Steger vor. Für den
Fall der Abwesenheit der Frau Bürgermeisterin, ist eine stellvertretende
Zeichnung Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer gemeinsam mit Direktor Kurt
Steger vorgesehen.
Zu Frage 5.: Es wurde über eventuelle
Projekte für das Jahr 2006 gesprochen. Es
wird grundsätzlich darauf hingewiesen,
dass eine Beilage von Schriftstücken vom
Anfragerecht gemäß § 13 Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 nicht umfasst ist.
Zu Frage 6.: Die Aktenvermerke beinhalten Zusammenfassungen von Gesprächsinhalten aus dem Jahr 2007. Es wird
grundsätzlich darauf hingewiesen, dass
eine Beilage von Schriftstücken vom
Anfragerecht gemäß § 13 Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 nicht umfasst ist.