Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.43

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- 788 -

GR Mayer: Ich ziehe meine Wortmeldung
zurück. GR Onay hat mir meine Worte vorweggenommen.
GR Schmidt: Abgesehen davon, dass sich
unsere Fraktion bei der Abstimmung enthalten wird, möchte ich die Ausführungen von
GRin Heisz unterstreichen. Bei Sitzungen
von Stadtteilausschüssen müssen nicht Gemeinderäte anderer Fraktionen diese als
Plattform verwenden. Hier hat GRin Heisz
absolut recht, denn es wird dort den Bürger
die Möglichkeit einer Wortmeldung genommen.

Bgm.-Stellv. Gruber: Man muss verstehen,
dass GR Onay beim Thema BürgerInnenbeteiligung das Herz brennt, da er viele Erfahrungen aus den letzten Jahren hat.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
FPÖ, 8 Stimmen; gegen FRITZ, GERECHT
und ALI, 3 Stimmen):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Vill
vom 10.09.2019 (Seite 782) wird abgelehnt.
31.2

Evaluierung des rechtlichen Rahmens der bestehenden Stadtteilausschüsse und Konzeption
neuer Modelle

(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GRin Duftner: Ich möchte nicht nochmals
alle Argumente nennen, weil GRin Heisz
schon richtig ausgeführt hat, dass der Prozess langwierig war. Wir haben uns über ein
Jahr lang damit befasst. Die Opposition war
auch eingebunden, zumindest die FPÖ.
Auch GR Depaoli war mehrfach bei den Sitzungen des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses anwesend, daher
kam dieser Beschluss nicht überraschend.
Da in der letzten Wortmeldung von
GR Onay vorgegaukelt wurde, dass man
die Änderung des IStR durch einen BürgerInnenbeteiligungsprozess zustande bringen
könnte, möchte ich dazu etwas sagen. Erstens sind das langwierige rechtliche Fragen,
die zu klären sind. Selbst wenn es eine
Mehrheit in diesem Hause dafür gibt, können wir keinen Beschluss fassen, sondern
nur eine Empfehlung an den Tiroler Landtag
aussprechen. Dort wird dann ein Beschluss
gefasst oder auch nicht. Ich erinnere nur an
die letzte Novelle des IStR, die mit 39 von
40 Stimmen beschlossen wurde. Es ging
dort um die Anzahl der Sitze im Stadtsenat.
Dies wurde vom Land Tirol geändert.
Es gibt Dinge, wie die Gestaltung eines Tages mit SchülerInnen oder mit den AnrainerInnen, die für einen BürgerInnenbeteiligungsprozess sinnvoll sind. Aber, eine Änderung des ISTR anzustreben, das nicht
von diesem Gremium, sondern vom Tiroler
Landtag beschlossen wird, ist meiner Meinung nach populistischer Missbrauch der eigenen Interessen, um sich hier darzustellen.
Das wollte ich ins richtige Licht rücken.

GR-Sitzung 10.10.2019

GfGR/210/2019

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtteilausschusses Vill vom 10.09.2019:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den
Unterausschüssen Vill und Igls die aktuelle
Regelung bezüglich der Stadtteilausschüsse zu evaluieren und alternative Konzepte der Bürgerlnnenbeteiligung in der
Landeshauptstadt Innsbruck zu entwerfen,
die zumindest folgenden Prämissen entsprechen sollen:
-

Durch Wahlen legitimierte Repräsentation der jeweiligen Stadtteilbewohnerlnnen;

-

Rechtlich verankerte Mitwirkung in
Form von Information und Anhörung
hinsichtlich stadtteilrelevanter Themen;

-

Budgetäre Ausstattung zur Umsetzung
stadtteilrelevanter Anliegen und Initiativen;

-

Niederschwellige Einbindung der gewählten Vertretungsgremien in den Gemeinderat, möglichst unter Vermeidung
einer ressourcenintensiven Governance.

GR Plach: Ich möchte nicht mehr auf die
Diskussion beim vorherigen Tagesordnungspunkt eingehen. Mit einer Mythe, die
mir heute in dem Kontext des Öfteren begegnet ist, möchte ich aufräumen, nämlich
dass der Gemeinderat nicht in der Lage ist,
die Novelle des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wieder zu ändern. Wir haben einen Vorschlag an den
Landesgesetzgeber überreicht und dieser
entscheidet darüber. Bislang liegt noch kein