Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung1.pdf

- S.23

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- 205 -

Ich hoffe, dass wir noch mehr von diesen
Widersprüchen aufklären können.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag von GR Mair auf die Eröffnung
der Debatte wird abgelehnt.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Die Frau Bürgermeisterin hat in ihrer
Anfragebeantwortung mehrfach gesagt,
dass eine schriftliche Ausfertigung oder
sogar Beilage von Kopien nicht vorgesehen ist. Ich möchte präzisierend dazu
sagen, dass das nicht zwingend vorgeschrieben aber auch nicht verboten ist,
denn sonst hätten über Jahrzehnte
Innsbrucker Bürgermeister rechtswidrig
gehandelt, weil sie immer eine schriftliche
Anfragebeantwortung, auch mit Kopien
von bestimmten Schriftstücken, beigelegt
haben.
Hinter der Formulierung "ist im Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
nicht vorgesehen", verbirgt sich eine
politische Entscheidung, es nicht tun zu
wollen. Es ist das Recht der Frau Bürgermeisterin eine schriftliche Ausfertigung zu
verweigern, aber das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
verbietet ihr das nicht.
Bgm.in Zach: Das hat ja niemand
behauptet, aber danke für den Nachhilfeunterricht. Es ist richtig, was GR Mag. Fritz
gesagt hat. Ich kann mich aber nicht
erinnern, das Gegenteil behauptet zu
haben.

2.8

I-OEF 21/2008
Stadtgemeinde Innsbruck - Integrierte Landesleitstelle (ILL),
Prüfung der Transferzahlungen,
Fragen zum besseren Verständnis des Defizits (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite …) Folgendes mit:
Zu Fragen 1. bis 4.: Die Studien sind vor
der Gründung der Integrierten Landesleitstelle (ILL) vom Land Tirol in Auftrag
gegeben worden und stehen im Eigentum
des Landes Tirol. Sie wurden ausschließGR-Sitzung 29.2.2008

lich vom Land Tirol finanziert und stehen
somit der Stadt Innsbruck nicht zur
Verfügung.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang
anzumerken, dass zwischen dem Gesellschaftsvertrag und den Studien ein
Unterschied besteht und es keinen
inhaltlichen Zusammenhang gibt. Hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages darf auf
den seinerzeitigen Beschluss des Gemeinderates betreffend Beteiligung an der
Integrierten Landesleitstelle (ILL) hingewiesen werden.
Zu Frage 5.: Im Dienststand der Integrierten Landesleitstelle (ILL) befinden sich
derzeit 43 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. In diesem Personalstand sind zwei
Tunnelwarte beinhaltet, die ausschließlich
durch das Land Tirol, nämlich durch die
Verkehrsabteilung, bezahlt werden.
Zu Frage 6.: Die Fragestellung ist mir beim
besten Willen nicht verständlich.
Zu Frage 7.: Im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2008 ist für Personalausweitungen nichts vorgesehen.
Zu Frage 8.: Für Krankentransporte
werden derzeit € 2,50 pro Call den
Einsatzorganisationen verrechnet. Für
kommerzielle Organisationen gibt es
entsprechende, vertragliche Regelungen
über die tarifliche Abgeltung. Im Hinblick
auf laufende steuerrechtliche Verfahren,
können derzeit seitens der Gesellschaft
keine näheren Auskünfte dazu erteilt
werden.
Zu Frage 9.: Das kann zum jetzigen Stand
nicht beantwortet werden, weil der
Integrationsprozess im Laufen ist. Sobald
wer neuer dazu genommen wird, ändern
sich auch diese Kosten.
Zu Frage 10.: Nachdem der Integrierten
Landesleitstelle (ILL) die Kalkulationsgrundlagen der einzelnen Organisationen
nicht bekannt sind, ist eine ziffernmäßige
Berechnung auch nicht möglich. Man
müsste wissen, wie und welche Organisation kalkuliert. Das zu beantworten, ist mir
leider nicht möglich.
Zu Frage 11.: Die diesbezüglichen
Verträge wurden vor Beteiligung der Stadt
Innsbruck an der Integrierten Landesleit-