Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.139
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Anlage 2
3.3.0 Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen
3.3.1 an Samstagen
3.3.2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertragen
> Für Leichenbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen
3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
> für sonstige Leichenbestattungen
3.3.5 an Samstagen
3.3.6 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung
3.4.2 Aufstellung einer Urne
3.4.3 Umlegung
3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche in einer Notgruft
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
105,30
210,60
210,60
421,30
315,80
631,50
52,60
26,30
52,60
26,30
105,30
4.0.0 GEBÜHREN für AUFBAHRUNGSHALLE
4.1.0
4.2.0
4.3.0
4.4.1
4.4.2
4.5.0
Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je Stück
51,50
71,50
157,40
280,40
140,40
7,20
5.0.0 GEBÜHREN für EINSEGNUNGSHALLE
5.1.0
5.2.0
5.3.0
5.4.1
5.4.2
Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen (inkl. Storm)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
Sozialtarif, Anatomiesammelgrab u. Sammelgräber für
Priester, Pfarreien u. Klöster
5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
10,30
15,50
21,00
46,70
4,80
23,40
6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
6.1.0 Leichenbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
6.1.2 Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
6.1.3 Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)
6.1.4 Gruftnischen und gruftartige ausgebaute Erdgräber
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