Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.216
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Frage 5:
Welche Beschaffungen sind im Bereich des städtischen Fuhrparks für die verbleibenden Jahre der laufenden Gemeinderatsperiode, unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung (Kauf, Leasing etc.) jeweils geplant und welche Antriebsarten
sollen die einzelnen Fahrzeuge aufweisen?
Antwort:
Die Beschaffungen sind gemäß Beschluss des Stadtsenates vom 05.12.2018
ab dem Haushaltsjahr 2019 neu geregelt. Nachstehend Auszüge aus dem
Fahrzeugkonzept:
"Die jährlichen Kosten für Erneuerung ergeben sich aus dem notwendigen –
um gut 10 % reduzierten – Fahrzeugbestand in Verbindung mit den längsten
wirtschaftlichen Erneuerungsintervallen. Das Fahrzeugkonzept verfolgt das
Prinzip, die jährlichen Erhaltungskosten über einen längeren Beobachtungszeitraum (mittelfristige Finanzplanung) annähernd konstant zu halten, um
Spitzenbelastungen zu vermeiden. Nachdem in den vergangenen Jahren
durch erheblich unterdurchschnittliche Mittelzuführungen Rückstände entstanden sind, muss in den nächsten Jahren eine Erhöhung stattfinden. Die
Zusatzbelastung aus Rückständen wird auf die Jahre 2019 - 2023 verteilt.
Dadurch erhöht sich der Finanzierungsbedarf für die nächsten 5 Jahre auf
€ 1.509.000,--. Der Finanzbedarf nach Abbau der Finanzierungsrückstände
bleibt auf Niveau gem. Fahrzeugkonzept bei € 970.000,-- (Steigerungsindex
unberücksichtigt)."
Der Stadtsenat hat mit Beschluss vom 05.12.2019 den Gemeinderat ersucht,
in der mittelfristigen Finanzplanung und in den jeweiligen Haushaltsvoranschlägen die Mittel langfristig ausgeglichen zuzuführen. Im Haushaltsvoranschlag 2019 wurde der entsprechende Ansatz bereitgestellt, für 2020 wurde
er seitens der Abteilungsleitung beantragt und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend angemeldet.
Hinsichtlich der Antriebsarten bestehen keine quantitativen Festlegungen,
da dies durch die hohe Anzahl an Spezialfahrzeugen und Spezialausstattung
sowie der Unkenntnis der jeweils künftigen Angebote am sich laufend entwickelnden Fahrzeugmarkt nicht möglich ist. Die Reduktion der Schadstoffund Lärmbelastungen sowie des CO2-Ausstoßes sind erklärtes Ziel. Die Entscheidung wird gemäß Fahrzeugkonzept 2018 über den Beirat für das Fuhrparkmanagement für jeden Einzelfall herbeigeführt.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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