Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.231

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(zu Punkt 5 .1)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 24.09.2019

Stadt Innsbruck, Fallzahlen anzeigepflichtiger Erkrankungen; Zahl GfGR/174/2019;
ANFRAGE von GR Vista (FPÖ) vom 19.07.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Vista hat am 19.07.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Das Epidemiegesetz, BGBI. Nr. 186/1950 idgF, das Tuberkulosegesetz BGBI. Nr. 127/1968,
das AIDS-Gesetz, BGBI. Nr. 728/1993 idgF und das Geschlechtskrankheitengesetz, StGBI. Nr.
152/1945 idgF, bestimmen Anzeigepflichten für bestimmte Erkrankungen.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Frage 1:

Wie viele Fallzahlen von Erkrankungen betreffend nachfolgend angeführte Krankheiten wurden in den Jahren 2000 bis 2018 im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck jeweils gemeldet?













Bakterielle Lebensmittelvergiftung (z. B. Salmonella enterica, STEC/VTEC,
Campylobacter, Shigellen, Listeria monocytogenes, Yersinia enterocolitica,
Clostridium botulinum usw.)
Bang"sche Krankheit
Chikungunya-Fieber
Cholera
schwer verlaufende Clostridium difficile assoziierte Erkrankungen
Dengue-Fieber
Diphtherie
Gelbfieber
Gonorrhoe/Tripper
Hanta-Virus-lnfektion
Hepatitis infectiosa (A, B, C, D, E)