Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung2.pdf
- S.7
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Beschluss (einstimmig):
in
in
Der von GR Dr. Krammer-Stark in der
Sitzung des Gemeinderates am
13.12.2007 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
1.7
I-OEF 131/2007
Studentinnen und Studenten in
Innsbruck, Nichtmeldung als
Hauptwohnsitz, Untersuchung
und Maßnahmenvorschläge
(GR Mair)
GR Mair: Wir haben in der Stadt Innsbruck ungefähr 25.000 Studierende. Wir
wissen aus den Hauptwohnsitzmeldungen,
dass ungefähr 5.000 Studierende tatsächlich ihren Hauptwohnsitz in der Stadt
Innsbruck haben.
Jetzt müssen wir aber davon ausgehen,
dass tatsächlich mehr als 5.000 Studierende in Innsbruck wohnen. Vom Gesetz her
kann das natürlich nicht sein, weil jene
Studierenden, die ihren Lebensmittelpunkt
in Innsbruck haben, auch hier den
Hauptwohnsitz haben müssten. Wir haben
keine Kontrollmöglichkeiten und wollen in
Wahrheit diese auch nicht haben.
Es geht darum zu überlegen, welche
Anreize man setzen müsste, damit es
tatsächlich mehr Hauptwohnsitze von
Studierenden in der Stadt Innsbruck gibt.
Dafür muss man zuerst herausfinden,
warum die Hauptwohnsitze nicht gemeldet
werden. Wir haben zwar Mutmaßungen,
aber ganz genau wissen wir es in Wahrheit alle nicht.
Man sollte eine diesbezügliche Untersuchung beauftragen und einen Maßnahmenvorschlag ausarbeiten, der diese
Anreize einmal auflistet, die gesetzt
werden könnten. Dies nicht im Sinne einer
Kampagne, die mit Gewinnspielen
arbeitet, sondern im Sinne einer Kampagne, die den Studierenden tatsächlich zeigt,
was es ihnen bringt, wenn sie den
Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck
melden.
Einer der auszuarbeitenden Maßnahmenvorschläge wäre zum Beispiel ein IVB-
Semesterticket bei der Meldung des
Hauptwohnsitzes in Innsbruck.
Der vierte Punkt in diesem Antrag betrifft
das Ersuchen an die Frau Bürgermeisterin, mit den Studierendenheimen vertraglich festzulegen, dass dort Hauptwohnsitzmeldungen jedenfalls möglich sind.
Man hört nämlich immer wieder, dass dies
nicht immer möglich ist. Im Gegensatz zu
den mündlichen Beteuerungen hört man
von den Heimleiterinnen bzw. Heimleitern,
dass es in vielen Studentenheimen leider
immer noch Probleme hinsichtlich der
Meldung des Hauptwohnsitzes gibt, selbst
wenn die Studierenden das wollen. Das
kann natürlich nicht in unserem Interesse
sein.
Ich ersuche um
die Annahme des Antrages,
und diesen dem Gemeinderat zur weiteren
Beratung wieder vorzulegen, damit wir
über diese Maßnahmen entscheiden
können.
GR Grünbacher: Ich beantrage
die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag von GR Mair auf Annahme des
Antrages wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 13.12.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Bgm.in Zach: GR Mair, Sie wissen, dass
wir das schon einmal mit einem Gutscheinheft versucht haben. Diesbezüglich
waren Sie sehr skeptisch, aber die
Intention war schon richtig.
Was die Studentenheime betrifft, ist es so,
dass in dem Moment, wo die Studierenden
ihren Hauptwohnsitz dort begründen, sie
nicht der Heimordnung unterliegen. Aber
das werden Sie sicher wissen.
GR Mair: Das mit der Heimordnung weiß
ich, aber trotzdem kann es kein Hinde-
GR-Sitzung 27.3.2008 (Fortsetzung der am 28./29.2.2008 unterbrochenen Sitzung)