Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.248
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Frage 48:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 46.
Frage 49:
Wurden die Einträge in das Baubuch dem Auftraggeber zur Information und Entscheidungsfindung vorgelegt?
Antwort:
ja
Frage 50:
Wenn ja, wann?
Antwort:
laufend
Frage 51:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 49.
Unterlagen "Patscherkofelbahn neu" an den Gemeinderat
Frage 52:
Verstehen sich die Beträge in den Unterlagen, die dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt wurden inklusive oder exklusive Umsatzsteuer (USt)?
Antwort:
exklusive USt
Frage 53:
Wenn exklusive USt, warum?
Antwort:
Die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH ("PKBI") ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Frage 54:
Wie ist die Kostensteigerung von € 33,5 Mio. aus dem Gemeinderatsbeschluss
vom 30.10.2015 (€ 34,3 Mio. minus € 0,8 Mio. {Rodelbahn Punkt 4.5} = € 33,5
Mio. ohne Baunebenkosten) auf € 49,2 Mio. aus dem Schreiben der Stadt Innsbruck vom 08.06.2018 erklärbar?
Antwort:
Vergleiche die Ausführungen im Schreiben vom 08.06.2018 und Berichterstattung im Gemeinderat vom 14.06.2018 sowie die Fragebeantwortungen im
Sondergemeinderat vom 18.07.2019.
Frage 55:
Wie erklären sich nach erfolgter 38%iger Kostenüberschreitung zwischen der Kostenschätzung bis zur Vergabe die nunmehr weiteren angemeldeten Mehrkosten
über € 7.714.954,-- (Spalte 3), womit gesamt bisher eine Kostenüberschreitung zu
Lasten der SteuerzahlerInnen von € 20,7 Mio. (= plus 62 %) zwischen Kostenschätzung und vorläufiger Endabrechnung besteht?
Antwort:
Es handelt sich dabei nicht um eine Kostenüberschreitung, da bei der ersten
Beschlussfassung am 30.10.2016 wesentliche Kostenbestandteile wie zum
Beispiel das Ergebnis des Architektenwettbewerbes, die Ergebnisse der
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