Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.249

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Bahnausschreibung und damit die Notwendigkeit der Energieversorgung,
die Planungs- und Beratungskosten, Reserven etc. fehlten – darauf wurde
auch ausdrücklich hingewiesen. Eine detaillierte Kostenaufstellung war aufgrund des Projektstandes zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da erhebliche
Kostenblöcke nicht quantifizierbar waren.
Zu den weiteren angemeldeten Mehrkosten darf auf das Schreiben an Herrn
Bürgermeister vom 08.06.2018 sowie auf die Ausführungen im Gemeinderat
vom 14.06.2018 und 18.07.2019 verwiesen werden.
Frage 56:

Die Planungskosten und die Generalplanerkosten wurden mit € 5,4 Mio. eingeschätzt und mit € 6,7 Mio. vergeben, was eine Kostenüberschreitung für die SteuerzahlerInnen von € 1,3 Mio. bedeutet. Woraus setzen sich diese Mehrkosten von
plus 24 % im Verhältnis zur Kosteneinschätzung zusammen?

Antwort:

Die Mehrkosten betreffen Behördenvorschreibungen, Ausschreibungen,
Gutachten, Vermessungen, Planungsleistungen, laufende Untersuchungen
und den Architektenwettbewerb.

Frage 57:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 6 oben) wurden Generalplanerbeauftragungen seitens der PKB abgeschlossen. Diese beinhalteten die Planung, die Organisation und die Durchführung als auch die örtliche Bauaufsicht sowie die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens. Inwieweit wird der Generalplaner für die
Kostenüberschreitung von derzeit plus 62 % (€20,7 Mio.) von der/dem AuftraggeberIn (Vertreter/in der SteuerzahlerzahlerInnen) zur Verantwortung gezogen?

Antwort:

Die Zuständigkeit des Generalplaners bezog sich ausschließlich auf die
Hochbauten.

Frage 58:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 5 oben) werden die Jurymitglieder für die
Auswahl des besten Projekts zum Wettbewerb Patscherkofelbahn angeführt. Von
den 14 genannten Personen in der Jury sind zehn Personen aus dem Umfeld Auftraggeber zur PKB, nur vier Personen sind ohne direktes Naheverhältnis zum Projekt zu erkennen. Es ist zu hinterfragen, ob diese Jury sich als unabhängig und
weisungsfrei bezeichnen darf oder ob das Naheverhältnis dieser zehn Jurymitglieder zum Projekt möglicherweise nachteilig für die Entwicklung der PKB war. Können Sie garantieren, dass diese Jury bei der Urteilsfindung weisungsfrei und ungebunden sowie unvoreingenommen tätig gewesen ist?

Antwort:

Seitens der Geschäftsführung erfolgte keinerlei Weisung oder Einflussnahme. In der Jury waren technisch und wirtschaftlich sachverständige Personen mit hoher Integrität versammelt; auch die Tiroler Architektenkammer
hat durch ihre Teilnahme an dieser Jury die Durchführung eines fairen und
unvoreingenommenen Wettbewerbs sichergestellt.

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