Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.253

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Frage 70:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 18, unter Punkt 3.9) wird festgestellt,
dass die Kosten der Energieversorgung € 1,96 Mio. betragen. Darin Serviceleistungen in der Höhe von insgesamt über € 1,0 Mio. eingepreist. Um welche Serviceleistungen über €1 Mio., welche nicht schon in der beschriebenen Leistung
beinhaltet sind, handelt es sich dabei?

Antwort:

Wie im Bericht der Geschäftsführung vom 15.02.2017 dargelegt, setzen sich
die Serviceleistungen zusammen aus dem Herstellen der nötigen Kabelverbindungen für alle Stationen sowie dem Ausbau und der Neuerrichtung der
benötigten Umspannstellen.

Frage 71:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 18) wird die Energieversorgung mit
€ 1,96 Mio. kalkuliert. Die Prognose im Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi zeigt einen Kostenstand von € 2,3 Mio.
Wie ist die Kostenerhöhung in Bezug auf die Energieversorgung um 16 % zu erklären?

Antwort:

Das ist auf die höheren Strombezugsrechte zurückzuführen. Der Strombezugsbedarf für die Seilbahn und die Beschneiung konnte erst nach Abschluss der Ausschreibungen konkret ermittelt werden.

Frage 72:

Wurden mehrere Angebote für die Energieversorgung des Projekts PKB eingeholt
und verglichen?

Antwort:

nein

Frage 73:

Wenn ja, wer war BestbieterIn?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 72.

Frage 74:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Der Netzzutritt kann nur durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
hergestellt werden. Leistungen in Höhe von ca. € 1 Mio. hätten ausgeschrieben werden können, wobei die Vermeidung von Schnittstellen sowie die interkommunale Zusammenarbeit Vorteile in der Abwicklung, Gewährleistung
und dem Betrieb mit sich bringt. Die Vergabe erfolgte vergaberechtskonform
in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit.

Frage 75:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 18) war bekannt, dass die Mittelstation
im Wasserschongebiet zu errichten war. Warum wurden die Räumlichkeiten für
die Gondelgarage nicht in der Talstation eingerichtet, um Kosten in Bezug auf die
aufwendige Oberflächenentwässerung zu sparen (vorausschauende Planungsentwicklung)?
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