Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.254
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Antwort:
Nachdem die Anlage zwei Teilstrecken hat und beide Teilstrecken separat
und unabhängig voneinander betrieben werden können, ist die Anordnung
beider Bahnhöfe in der Mittelstation technisch notwendig. Dadurch kann
jede Sektion unabhängig von der anderen befüllt oder entleert werden. Anderenfalls wären technische Mehraufwände – und damit verbunden: Mehrkosten – entstanden. Ein Bahnhof in der Bergstation war schon aus Platzgründen sowie aus Zustimmungserfordernissen des Grundeigentümers unmöglich. Ein Bahnhof in der Talstation war ebenfalls platzmäßig schwierig
und architektonisch kaum vertretbar und hätte den Nachteil gebracht, dass
die 2. Teilstrecke bei auftretendem Starkwind nicht so ohne Weiteres zu entleeren gewesen wäre.
Frage 76:
Wie hoch sind die Kosten für diese aufwendige Oberflächenentwässerung der Mittelstation?
Antwort:
ca. € 200.000,--
Frage 77:
Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 19, Punkt 3.13) sind € 5,42 Mio. an Planungsleistungen einzukalkulieren. Die Kosten des Generalplaners und der Planung betragen demnach € 3,7 Mio. Im Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi wird in der Spalte Vergabe diese Position mit € 6,67
Mio. angeführt. Hier ohne Kosten für Verhandlungen mit Liegenschaftseigentümern und Behördenverfahren, Architekturwettbewerb und Reserven in Summe
von € 1,7 Mio. Die Mehrkosten Generalplaner im Verhältnis zur Einschätzung vom
15.02.2017 betragen € 3,0 Mio. oder plus 81 %! Wie ist eine Kostenüberschreitung bei den Generalplanerleistungen von 81 % oder € 3 Mio. bei verbindlichen
und von der IIG geprüften Verträgen erklärbar?
Antwort:
Beim Generalplaner sind nur minimale Mehrkosten, aufgrund von Mehrleistungen (22 zusätzliche Vergabeverfahren), angefallen. Dem gegenüber stehen unentgeltliche Mehrleistungen aufgrund der Bauzeitverlängerung. Die
IIG war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingebunden. Im Schreiben an Bürgermeister Willi vom 08.06.2018 finden sich die Position Generalplaner mit
einem budgetierten Wert von € 3,7 Mio. und die Position Planungsleistungen
mit einem budgetierten Wert von € 1,72 Mio. Daraus ergeben sich die
€ 5,42 Mio. aus dem Bericht an den Gemeinderat vom 15.02.2017. Unter der
Position Planungsleistungen sind die Kosten für Architekturwettbewerb, Beweissicherungen, Behördenverfahren, laufende Rechtsvertretung usw. zusammengefasst.
Frage 78:
Über welche Positionen sind die € 1,7 Mio. ausgegeben worden?
Antwort:
Architekturwettbewerb, Behördenverfahren, Beweissicherungen, laufende
Rechtsvertretung, Seilbahnausschreibung, Dienstbarkeitsverträge, Vermessungen, Behördenabgaben, Gutachten und Planungsleistungen außerhalb
des Generalplanervertrages.
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