Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.255
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Frage 79:
Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 19, Punkt 3.13) wird festgestellt, dass
€ 1,94 Mio. an infrastrukturellen Leistungen auszugeben seien. Im Schreiben vom
08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi findet sich dazu nur die Position Infosysteme mit € 0,13 Mio. und die Dienstbarkeiten von € 0,136 Mio. Damit
ergibt sich eine Differenz von €1,67 Mio., welche nicht in Verwendung stehen. Wo
wurden diese €1,36 Mio. eingerechnet/rückgerechnet?
Antwort:
Die unter Punkt 3.12 des Budgets vom 15.02.2017 zusammengefassten Leistungen wurden für den Bericht vom 08.06.2018 aufgegliedert in die Positionen Info-Systeme, Beschilderung Design, Dienstbarkeiten, Zugangskontrolle, Reserve und Fuhrpark.
Frage 80:
Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 20) unter Projektnebenleistungen wird
eine Reserve von € 3,0 Mio. angeführt. Im Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi und der dortigen Kalkulation ist die Reserve mit
€ 3,47 Mio. angegeben und davon wurden für die Wasserversorgung € 1,2 Mio.
ausgegeben, womit noch € 2,27 Mio. an Reserve vorhanden wäre. Wofür ist angedacht, diese Reserve zu verwenden?
Antwort:
Die Reserve wird durch Mehrkosten in anderen Gewerken aufgebraucht.
Vergleich dazu auch die Aufstellung zu den Gesamtkosten.
Frage 81:
Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 6 unter "Meilenstein 2") wird festgestellt,
dass das Projekt PKB in Form Ausschreibungspaketen zur Kostenfindung ausgeschrieben wird. Im Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1) wird festgehalten, dass die IIG im Auftrag der Auftraggeberin
Stadt Innsbruck die Kalkulation auf Plausibilität und Korrektheit prüft und geprüfte
Dokumente bestätigt. Zudem wird erklärt, dass die Vertreter des Auftraggebers
(Stadt Innsbruck), nämlich der Stadtsenat sich regelmäßig über Projektverlauf und
-fortschritt berichten lässt. Die Kostenüberschreitungen zur Kostenkalkulation waren zumindest vor dem Baubeginn bekannt. Wie konnte die IIG dermaßen ausufernde Kostenüberschreitungen akzeptieren und den Start der Bauarbeiten zulassen?
Antwort:
Die Prüfung der IIG bezog sich auf die Kostenschätzung des Generalplaners
zu den drei Stationsgebäuden. Weiterführende Kosten zur Piste, zur Beschneiung, zum Parkplatz, zum Forstweg, zur Entwässerung und dergleichen lagen der IIG nicht vor und wurden somit von der IIG auch nicht geprüft.
Frage 82:
Haftet die IIG dafür?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 81. Nein, Aufgabe der IIG war eine Plausibilitätsprüfung.
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