Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.256

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Frage 83:

Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 82.

Frage 84:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die IIG war nur im Vorfeld des Projektes (vor der Einreichung) tätig und hat
nur zu punktuellen Fragen Stellung genommen.

Frage 85:

Wie konnte der Stadtsenat bei derartig ausufernden Kostenüberschreitungen dem
Baubeginn zustimmen?

Antwort:

Das Gesamtprojekt mit einem Kostenrahmen von € 55,3 Mio. wurde im Gemeinderat vom 15.02.2017 beschlossen; der Baubeginn erfolgte unmittelbar
nach Beschlussfassung.

Frage 86:

Im Zuge der Bautätigkeiten wurde laut Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle) mehrfach die Kostenüberschreitung mit Baugrundproblemen beschrieben. Wurden hier Baugrunderforschungen im Vorfeld (Prüfschlitze und geologische Auswertungen) durchgeführt?

Antwort:

ja

Frage 87:

Wenn ja, in welchem Umfang?

Antwort:

Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden Trassenbegehungen und Gebietsbegehungen durchgeführt, sowie die vorhandenen Unterlagen und Informationen aus Bestandsprojekten und Drittprojekten erhoben und ausgewertet. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wurden durchgeführt:




15 Schürfe zzgl. weiterer Schürfe für die abfalltechnische Erkundung
8 Profile Bodengeophysik mit gesamt ca. 2.250 m Länge
5 Kernbohrungen

Frage 88:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 87.

Frage 89:

Welche Verantwortung ergibt sich daraus gegenüber dem Bodenmechaniker und
Geologen? (Haftung, Regress ...)

Antwort:

Die vom Geologen gelieferten Unterlagen wurden in den Behördenverfahren
von den Sachverständigen positiv und anerkennend beurteilt. Ein Restrisiko
bleibt immer bestehen und kann durch keine Voruntersuchungen gänzlich
ausgeschlossen werden.

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