Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.265
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mit Verunreinigung beschrieben. Aus welchen Grund wurden die Bodenqualitäten
nicht oder nur ungenügend genau vor Baubeginn mittels Bodenschürfen erhoben?
Antwort:
Es wurden neben den Bodenschürfen auch bodengeophysikalische Untersuchungen und Kernbohrungen durchgeführt.
Frage 155:
Wurden die Schürfen bis zur Tiefe der berechneten Aushubsohle geführt?
Antwort:
Die Ausführungstiefe von Schürfen ist einerseits gerätetechnisch begrenzt
(maximal 4 bis 6 m Tiefe) sowie durch die Morphologie und die Möglichkeiten des Geräteeinsatzes. Die Schürfe wurden teilweise bis zur Aushubsohle
geführt. In Ergänzung der Schürfe wurden bodengeophysikalische Untersuchungen und Bohrungen ausgeführt, die Erkenntnisse bis unter Baugrubensohle lieferten.
Frage 156:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 155.
Frage 157:
Warum wurde die Felsoberfläche bei den Schürfen nicht erkannt?
Antwort:
Die Felsoberfläche wurde bei den Schürfen – wo angetroffen – erkannt. In
der Berg- und Mittelstation wurde Fels festgestellt, im Bereich Talstation
steht kein Fels an.
Frage 158:
Wurden die Schürfen nicht in ausreichender Anzahl durchgeführt, um wirklich einen Überblick über die Bodenzusammensetzung zu erhalten? (Altmaterial, Materialreste)
Antwort:
Die Untersuchungen wurden im üblichen Ausmaß und sachkundig durchgeführt.
Frage 159:
Wer war der begleitende Geotechniker und ist dessen Bericht sach- und fachgerecht?
Antwort:
Mit den Arbeiten wurde ein namhafter und qualifizierter Ziviltechniker beauftragt.
Frage 160:
Inwieweit waren Eventualpositionen mit Preisen in der Ausschreibung angeführt
(Findlinge, Baumstümpfe, Felsnasen ...)?
Antwort:
Es wurden keine Eventualpositionen ausgeschrieben, die Leistungen wurden in Hauptpositionen ausgeschrieben.
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