Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.323
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Gesamter Text dieser Seite:
NEOS Innsbruck JS, 10.10.2019
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1 0. Okt. 2019
Geschäftss!elle für Gemeinderat und Stad!senat
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INNSBRUCK
Diese Argumentation ist auf mehreren Ebenen nicht nachvollziehbar:
1. Sowohl ein politisch besetzter Aufsichtsrat, als auch ein öffentlich besetzter Aufsichtsrat darf
seine Aufgaben nicht dem "politischen Willen" unterordnen und ist lediglich dem Wohle der
Gesellschaft im Rahmen des Gesellschaftsvertrages verpflichtet!
2. Der "politische Wille" ist zum einen in den Gesellschaftsverträgen abgebildet und kann zum
anderen durch die Gesellschaftsvertreterin in die Gesellschaft durchgesetzt werden. Die
Gesellschaftsverteterin wird wiederum durch den Gemeinderat und andere Kontrollmechanismen
kontrolliert. Eine weitere politische Einflussnahme über die Aufsichtsräte der Gesellschaft ist sohin
weder notwendig noch vorgesehen.
Im Sinne einer erfolgreichen Entwicklung unserer Beteiligungen oder Tochtergesellschaften, bitten
wir den Gemeinderat um Zustimmung.
Bedeckung: Ausschreibungen und Kriterienkataloge erfolgen über die jeweilige
Gesellschaft ggf. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalangelegenheiten der Stadt
Innsbruck.
NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu
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