Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.329
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Gesamter Text dieser Seite:
(j
Stadtrat Rudi Federspiel
Stadträtin Andrea Dengg
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Klubobmann Markus Lassenberger
1 11_ Okt. 2019
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz
Geschäftsstelle fOr Gem�nderat und Stadtsenat
b-P6 R /2 54J/IL0•19
GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire
GR Astrid Denz
(zu Punkt 58.7)
Innsbruck, am 10.10.2019
Antrag
betreffend die Vornahme baulicher Maßnahmen im Bereich von
Verkehrsflächen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Zuge der Vornahme baulicher Maßnahmen im Bereich von Verkehrsflächen sind
folgende Vorhaben untersagt:
1. Die Verminderung der Breite von Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge, sofern eine
solche nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Rechtsnormen zwingend
vorgenommen werden muss.
2. Das Anbringen von künstlichen Hindernissen wie Verkehrsinseln oder
anderen, im Vergleich zur Fahrbahn erhöhten, Baukörpern zwischen
benachbarten Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge bzw. inmitten solcher
Fahrstreifen, sofern dieses nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher
Rechtsnormen zwingend vorgenommen werden muss.
3. Die Änderung von Straßenverläufen dahingehend, dass gerade Abschnitte mit
künstlichen Kurven versehen werden.
4. Das Anlegen von Bus-Haltestellen ohne entsprechende Bus-Buchten.
Begründung:
Im Zuge von Tiefbauarbeiten im Bereich von Verkehrsflächen wurden in den
vergangenen Jahren zunehmend bauliche Maßnahmen gesetzt, die die Flüssigkeit
und Leichtigkeit des Verkehrs behindern, die Gefahr der Kollision von Fahrzeugen
mit Baukörpern erhöhen, das Fahren der nach StVO zulässigen jeweiligen
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