Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.351
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So wird im Kontrollamtsbericht festgestellt, dass im konkreten Fall des Objektes Amraser Straße 2-4 {Pema2) das reafrsierte Bauprojekt sich wesentlich vom Bauprojekt,
welches im Projektsicherungsvertrag vereinbart wurde, unterscheidet, unter anderem ein zusätzliches Wohngeschoss in den Wohnturm des PEMA II eingezogen wurde, soda~~ die Prejel
Die Änderungen wurden lediglich im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte in beratender Funktion beschlossen, einen rechtsgültigen
dringend notwendigen Beschluss des lnnsbrucker Stadtsenates bzw. lnnsbrucker Gemeinderates gibt es bis dato nicht. {Weitere Deta;/s siehe Kontrollamtsbericht)
Ebenfalls an diesem Tag, dem 25.01.2016, richtete der im Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration der MA III zuständige Referatsleiter ein E-Mail an
das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA 1 (sowie abschriftlich unter anderem an
den ressortführenden Stadtrat). Inhaltlich behandelte diese Nachricht die zu diesem
Zeitpunkt bereits eingebracht gewesene Tekturplanung (also eine Änderung der bestehenden Planung), wonach ein zusätzliches Wohngeschoss mit 12 Wohnungen in
den Hochhaus-Bauteil eingeschoben worden ist.
zusammenfassend wurde von ihm festgestellt, dass seines Erachtens nach auf
Grund der Verschärfung des Missverhältnisses von Wohnnutzung zu notwendigen
Nebenanlagen und des räumlichen Qualitätsverlustes in den höhenreduzierten Geschossen der Projektsicherungsvertrag in relevanter Weise nicht eingehalten wird.
Aus diesem Grund ersuchte er das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I namens der Stadtplanung allfällige Schritte in die Wege zu leiten, sodass die dem Projektsicherungsvertrag zuwiderlaufenden Projektänderungen unterlassen werden.
(Quelle: Kontrollamtsbericht vom 27.09.2019)
Am 26. 01. 2016 teilte der ressortführende Planungsstadtrat Mag. Gerhard Fritz in
einer E-Mail an die fachzuständigen Personen in der MA III, sowie der damaligen
Bürgermeisterin und jetzigen Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer mit, weshalb
er der fachlichen Empfehlung der Stadtplanung nach Abwägung aller Aspekte politisch nicht folgen konnte. In dieser E-Mail wies der ehemalige Planungsstadtrat Mag.
Gerhard Fritz darauf hin, dass er auch in Abstimmung mit der damaligen Bürgermeisterin zum Ergebnis gekommen sei, die Adaptierung des PSV für ein zusätzlich
eingeschobenes Geschoss akzeptieren zu müssen und diese nicht auf die vom Referatsleiter namens der Stadtplanung vorgebrachten Einwendungen bestehen konnten;
auch wenn diese gewichtig waren.
Abschließend ging der ressortführende Stadtrat davon aus, dass die damalige Frau
Bürgermeisterin das Amt für Präsidialangelegenheit im Rahmen ihrer Ressortführung anweisen wird, die Einwendungen der Stadtplanung nicht weiter zu verfolgen.
Von ihm wurde in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass er als
Ressortführender die Einwendungen der Stadtplanung zwar der Sache nach weiter
für berechtigt, in der Gewichtung aber nicht für ausreichend hielt, um den PSV mit
allen Mitteln bis zur Geltendmachung der Dienstbarkeit des Bauverbotes unverändert
aufrecht zu halten. (Quelle: Kontrollamtsbericht vom 27.09. 2019}