Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 09-SeptemberSondersitzung.pdf
- S.4
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Punkt XII. des Baurechtsvertrages vom
29.12.1978 schriftlich verzichtet und
diese Erklärung bis längstens
11.9.2012 der Stadt Innsbruck zugeht.
3.
4.
Wird die entsprechende Vereinbarung
zur Verlängerung der Einlösungsfrist
(siehe Punkt 1.) nicht von sämtlichen
Beteiligten (Stadt Innsbruck, Schlüsselverlag J. S. Moser GesmbH, ECHIDNA
Real Estate GesmbH) unterfertigt, übt
die Stadt Innsbruck ihr Vorkaufsrecht
gemäß Punkt XI. des Baurechtsvertrages vom 29.12.1978 binnen der im
Baurechtsvertrag vom 29.12.1978 vereinbarten Einlösungsfrist bis 16.9.2012
aus und erwirbt von der Schlüsselverlag J. S. Moser GesmbH, FN 43710f,
das Baurecht auf Grundstück 1001,
vorgetragen in EZ 1592, Baurechtseinlage EZ 1593, KG Innsbruck, zum
Kaufpreis von € 5.000.000,-- (zuzüglich
3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Eintragungsgebühr).
Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes (Kaufpreis zuzüglich
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr in der Höhe von insgesamt
4,6 %) wird ein Nachtragskredit durch
die Aufnahme eines Kommunaldarlehens aus der Vp. 5/846000-001200
genehmigt.
In der heutigen Sitzung geht es um die
stadtrechtskonforme und richtige Abhaltung
eines Beschlusses des Stadtsenates. Es
geht um die Ausübung oder Nichtausübung
des Vorkaufrechtes für ein Areal, das der
Stadt Innsbruck gehört. Dieses wurde mit
einem Baurechtsvertrag im Gewerbegebiet
in Saggen an ein großes Verlagshaus, auch
zum Betrieb einer Druckerei, übergeben.
Im erweiterten Stadtsenat haben wir ausführlich über die Vor- bzw. Nachteile, über
die verschiedenen Varianten, sowie über
die verschiedenen Optionen diskutiert. Der
wichtigste Punkt ist das Inhaltliche, das im
Mittelpunkt der Diskussion und der Möglichkeiten, steht.
Die Bundesministerin für Inneres,
Mag.a Mikl-Leitner hat vor gut einer Woche
gesagt, dass in der Stadt Innsbruck ein
neues Sicherheitszentrum definitiv entstehen soll. Wie kann die Stadt Innsbruck auf
den gegebenen Flächen das unterstützen?
Sonder-GR-Sitzung 12.9.2012
Die Verlängerung der Option wurde einvernehmlich hergestellt. Wir als Stadt Innsbruck glauben, dass wir die entsprechenden
Gespräche und Vereinbarungen bis
31.10.2012 treffen können.
Die Verlängerung bedarf einer stadtrechtskonformen Unterfertigung. Der Beschluss
des erweiterten Stadtsenates liegt vor. Deshalb kommen wir heute hier im Gemeinderat zusammen. Für die Durchführung wird
ein Gemeinderatsbeschluss benötigt.
Ich glaube, dass sich inhaltlich jedes Gemeinderatsmitglied befasst hat. Die Unterlagen standen den einzelnen Klubs auch
nach dem erweiterten Stadtsenat zur Verfügung. Die Beschlussvorlage liegt vor. Diese
würde ich bitten, zu diskutieren oder zur
Abstimmung zu bringen.
StR Dr. Platzgummer: Danke für die Vorlage des Aktes. Dieser besteht aus vier
Punkten, die zur Abstimmung gebracht
werden sollen. Meiner Ansicht nach bedarf
die Verknüpfung dieser vier Punkte mehr an
Ausführungen, als das in der Berichterstattung der Fall war.
Wir hatten parallel zur Entwicklung des Lodenareals Innsbruck und des O3 immer die
Absicht vertreten, entlang der Sill weiteren
qualitativ hochwertigen Wohnbau zu errichten. Einen derartigen Wohnbau wollten wir
deshalb, um den Wohnungsinteressen der
Stadt Innsbruck und deren Bevölkerung
entsprechend nachzukommen.
Dieses Vorhaben war auch in der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, immer vertreten. Auch hat die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, natürlich ihre Präferenz, in diesem Raum primären Wohnbau
zu errichten. Aufgrund des Zeitverstreichens
haben wir die Situation, dass aus der WUBHalle eine Trendsporthalle wurde.
Wir haben jetzt dort die Trendsporthalle
stehen und müssen für die Betriebskosten
der Trendsporthalle entsprechend aufkommen. Dadurch haben wir uns natürlich in
diesem Bereich schon gebunden bzw. steht
nicht mehr gesamthaft zur Erweiterung zur
Verfügung.
Meiner Meinung nach ist dies ein städteplanerischer Unsinn. Das ist nicht nur meine
Meinung, sonder auch von entsprechenden
Fachleuten. Ebenso von der Mag.-Abt. III,