Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 09-SeptemberSondersitzung.pdf
- S.5
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Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration. Aus meiner Zeit als amtsführender
Stadtrat weiß ich, dass die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, durchaus andere Überlegungen für
dieses Areal gehabt hat.
Die Stadt Innsbruck bzw. die zuständigen
Gremien, haben sich sicher noch keine abschließende Meinung gebildet. Wir hätten
damals schon überlegen müssen, was aufgrund der Zusammenführung der Wachkörper von Gendarmerie und Polizei mit den
Standorten Innrain und Kaiserjägerstraße
passiert. Das möchte ich kritisch bemerken.
Deshalb haben wir auch gleich nach der
Wahl einen Antrag eingebracht. Unser Antrag betreffend Sicherheitszentrum war,
dass wir weitermachen sollten, sonst wird
die Entscheidungsfrist eng. Jetzt ist es eng.
Für das Thema Sicherheitszentrum haben
wir einen Stadtsenat und einen Sondergemeinderat benötigt. Wir stehen kurz vor
dem Fristablauf des Vorkaufsrechtes. Das
bringt den Gemeinderat in einen gewissen
Entscheidungsnotstand. Das insofern, als
dass der Gemeinderat vom üblichen System völlig abweicht, indem er ohne stadtplanerischer und stadtentwicklungsmäßiger
Überlegung entscheiden soll, wo was in
dieser Stadt entstehen soll.
Die stadtplanerische Diskussion, wo das
Sicherheitszentrum entstehen soll, fand
sicher nicht statt. Jedenfalls nicht im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte, noch im Gemeinderat. Ein Sicherheitszentrum könnte genauso gut in der
Kaiserjägerstraße oder auf einem anderen
Standort entstehen. Die Frau Bürgermeisterin hat selbst einmal gesagt, dass sie das
Sicherheitszentrum eigentlich angrenzend
an die Südtangente im Verbund mit der
Olympiaworld Innsbruck haben wollte.
Nun droht die Frist abzulaufen. Dem hätte
man leicht ausweichen können, hätte man
sich rechtzeitig mit diesen Dingen beschäftigt. Aufgrund dieser Frist hat man jetzt die
Entscheidung zu treffen, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder ob man versucht
die Frist zu verlängern. Verlängert man die
Frist, könnten noch Gespräche mit dem
Bundesministerium für Inneres (BM.I) und
weiteren geführt und danach zum Abschluss gebracht werden.
Sonder-GR-Sitzung 12.9.2012
Auch in der Berichterstattung sollten alle
Dinge auf den Tisch gelegt werden. Damit
meine ich, dass gesagt werden sollte, dass
es einen Investor gibt. Dieser Investor
möchte dieses Areal kaufen. So steht es
auch im Akt. Der Investor hat noch keine
Sicherheit, dass er dort tatsächlich das Sicherheitszentrum errichten kann. Im Moment liegen uns noch keine definitiven Aussagen des Bundesministeriums für Inneres
(BM.I) vor. Auch haben die zuständigen
Gremien der Stadt Innsbruck aus städteplanerischer Sicht sich noch keine abschließende Meinung gebildet.
Mit dem Investor hätte man jemanden, der
in der Lage ist, die Druckerei zu verlagern.
Somit könnte man das Areal freimachen.
Die Druckerei zu verlagern würde die Stadt
Innsbruck alleine nicht schaffen. Meiner
Schätzung nach würde man zur Verlagerung € 25 bis € 30 Mio investieren müssen.
Diese Dinge sollten ebenfalls in der Berichterstattung auf den Tisch gelegt werden, um
darüber diskutieren zu können, wie mit dieser Situation am besten umgegangen werden kann.
Ich bin auch der Meinung, dass wir in dieser
Situation schauen müssen, dass wir die
Fristverlängerung erreichen. Sollten wir diese erreichen, können wir die essenziellen
Fragen in einer vernünftigen Art und Weise
diskutieren.
Wir sind heute hier, um die Zustimmung
zum Kernpunkt dieses Aktes zu finden. Sollten wir die Fristverlängerung nicht erreichen, ist es notwendig, dass die Stadt Innsbruck das Vorkaufrecht ausübt. Damit würde Eigentum und Baurecht in einer Hand
vereint werden. Letztendlich würden wir dort
die Verfügungsgewalt haben. Damit können
wir entscheiden was passieren soll, sollte
sich das Bundesministerium für Inneres
(BM.I) entscheiden, dort kein Sicherheitszentrum errichten zu wollen.
Wir befinden uns jetzt in dieser Situation.
Ich finde, dass die Verquickung dieser vier
Punkte die den Willen des Gemeinderates
zum Ausdruck bringen soll, ein Sicherheitszentrum auf diesem Standort errichten zu
wollen, nicht leicht vereinbar ist. Jedes Gemeinderatsmitglied sollte sich selbst hinterfragen, ob dieser Standort der einzig Richtige für das Sicherheitszentrum ist. Viele
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wer-