Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf
- S.29
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Zimmermeisterarbeiten
Eine Kostenmehrung für das Gewerk der Zimmermeisterarbeiten war
auf verschiedene Sachverhalte zurückzuführen. So war nach Angaben
der IISG u.a. die Planung zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht ausgereift, wodurch Zusatzaufträge notwendig wurden. Auch kam es zu
Leistungsverschiebungen von den Baumeisterarbeiten zu den Zimmermeisterarbeiten. Des Weiteren wurden diverse Decken- und Wandverkleidungen in Weißtanne anstelle mittels GK-Beplankungen oder
unbehandelter Betonwände ausgeführt.
Die Prüfung der Schlussrechnung ergab eine betragsmäßige Abweichung des berechneten Haftungsrücklasses im Vergleich zur Erfassung
durch die Buchhaltung. Der entsprechenden Empfehlung zur Richtigstellung kam die IISG noch im Zuge des Anhörungsverfahrens nach.
Innenausbau
Die von der IISG an das LuF weiterverrechneten Kosten für Innenausbau und Einrichtung betrugen € 216.044,00 und lagen somit unterhalb
der Auftragssumme. Die Kontrollabteilung musste jedoch feststellen,
dass eine Gegenüberstellung von Ausschreibung und Abrechnung aufgrund diverser Zusatzpositionen und Sammelabrechnungen nur bedingt möglich war. Mit € 96.044,00 betrugen die Kosten für die Ausgestaltung des Naturschauraums mit Wand- und Deckenvertäfelungen
samt Maßnahmen rund um das installierte Gebirgsmodell inkl. der Herstellung von 26 Schaukästen beinahe die Hälfte des gesamten Innenausbaues.
Kulturbautechnik
Mehrleistungen gegenüber der Ausschreibung ergaben sich aus Planungsänderungen nach dem Ausschreibungszeitpunkt und diversen
Nachtragspositionen u.a. für Kernbohrungen im Bereich des Quellschachtes oder für das Verliefern von Steinmaterial.
Die Prüfung der Schlussrechnung zeigte, dass für Bauschäden und
Baureinigung anstelle eines Abzuges in Höhe von 1 % des Schlussrechnungsbetrages ein Zuschlag in Höhe von 1 % gewährt wurde.
Nach Berücksichtigung der Skontoabzugsmöglichkeit ergab sich eine
Überzahlung in Höhe von € 3.059,94. Die Kontrollabteilung empfahl,
die Möglichkeit zur Rückforderung des überzahlten Betrages zu prüfen,
allenfalls durchzuführen und dem Baukonto gutzuschreiben.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens informierte die IISG, mit dem
diesbezüglichen Unternehmen in Kontakt getreten zu sein und eine
schriftliche Rückforderung des überzahlten Betrages vorgenommen zu
haben. Eine entsprechend aktualisierte Bauabstimmung wurde der
Stadt Innsbruck mit 27.07.2018 übermittelt.
Ofenbau
Die drei Abrechnungen für die Herstellung der Schornsteine, des Heizkamins sowie der offenen Feuerstelle entsprachen den Angeboten.
Mehrkosten ergaben sich aufgrund von Umbauarbeiten an der offenen
Feuerstelle und der Kaminführung, welche laut Auskunft der IISG aufgrund des technisch anspruchsvollen Dachstuhls notwendig wurden.
Spengler- und
Schlosserarbeiten
Die Abrechnungssumme umfasste Leistungen des Hauptauftrags sowie Zusatzleistungen im Bereich Sonnenschutz und „Umbau Kaminkopf“. Der Kostenanteil von Nachträgen, Aufzahlungen und Regien
betrug rd. 60 % der Gesamtkosten. Zusätzlich wurden rd. € 10.100,00
an Spenglermaterialien durch die Baufirma bereitgestellt und über die
Baumeisterarbeiten als Regieleistungen abgerechnet.
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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