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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

- S.31

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Vielmehr ließ sich den Projektdokumenten ableiten, dass zum Ende der
Bauphase im November 2015, als eine Überschreitung der Gesamtkosten in Höhe von prognostiziert rd. € 300.000,00 bzw. 12,5 % absehbar
war und die Geschäftsführung der IISG Kenntnis über die drohende
Baukostenüberschreitung erlangte, Maßnahmen eingeleitet wurden,
um einerseits Kosten zu vermeiden bzw. dem LuF zu verrechnen und
andererseits eine erforderliche Aufstockung des Budgetrahmens um
schließlich rd. € 187.000,00 bei der Stadt Innsbruck zu erreichen.
Die Kontrollabteilung kam zum Ergebnis, dass eine begleitende Kostenkontrolle bzw. -steuerung zur Einhaltung der Kostenziele, wie sie
wesentlicher Bestandteil der Projektsteuerung gemäß Leistungsmodell
Projektsteuerung (LM.PS) ist, während der baulichen Ausführung nicht
oder zumindest nur unzureichend vorgenommen wurde und sprach
eine Empfehlung an die IISG bzw. IIG KG aus, entsprechende Korrekturmaßnahmen vorzunehmen.
Die IISG teilte im Anhörungsverfahren mit, dass generell bereits im
Vorfeld von Baumaßnahmen wie auch währenddessen eine mehrgliedrige Kostenverfolgung vorgenommen würde. Aufgrund der sehr kurzen
Bauzeit der Umbrüggler Alm wären Maßnahmen zur Kostensteuerung
jedoch nur bedingt möglich gewesen. Die Komplexität des Bauvorhabens sowie die Anforderungen des Nutzers und der erst später bekannten Pächterin hätten des Weiteren dazu geführt, dass während der
Bauphase noch Planungsadaptierungen vorgenommen werden mussten.
Das LuF erklärte im Rahmen des Anhörungsverfahrens, dass sich nach
seiner Ansicht die Zuordnung von Leistungen im Umfang von
€ 728.461,77, die direkt vom LuF zu tragen waren, aus der Tatsache
ergeben hätte, dass seitens der IISG – unabhängig von der Art der
Leistung – keinesfalls Kosten, die über das Budget der IISG hinaus
gingen, übernommen worden wären. Aus diesem Grund seien in diesen direkt an die Stadt Innsbruck verrechneten Kosten auch Leistungen enthalten, die keinesfalls Gewerken anzurechnen sind, die im Zuständigkeits- und Finanzierungsbereich der Stadt Innsbruck beziehungsweise des zuständigen Amtes gelegen seien. Die von Seiten des
LuF als konkreter Wunsch bezeichneten Leistungen waren mit der IISG
abgesprochen.
8.3 Kosten Amt für Land- und Forstwirtschaft
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Das Budget des LuF für die Bedeckung der Kosten für Aufschließung
und Einrichtung belief sich auf rd. € 544.100,00. Die reale Budgetierung im Außerordentlichen Haushalt der Stadt Innsbruck erfolgte in
Höhe von € 525.000,00 über die Post 843000-042100 Alpbesitz – Umbrückler Alm, Einrichtung.

,

Budgetierung

Verrechnung mit IISG –
offener Saldo

Im Zuge der Bauabstimmung des Bauvorhabens wurden seitens der
IISG Leistungen in Höhe von € 728.461,77 dem LuF in Rechnung gestellt. Im Dezember 2016 erfolgte hierfür eine erste Teilzahlung im Umfang von € 270.600,00. Zum Prüfungszeitpunkt betrugen die Zahlungsrückstände somit € 457.861,77.

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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