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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

- S.37

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Der für das Jahr 2015 ausgewiesene Kreditrest von € 216.192,22 ist
nicht zur Bedeckung von Ausgabenüberschreitungen verwendet worden,
sondern hat der GR mit Beschluss vom 14.03.2016 die Übertragung eines Kreditrestes in Höhe von € 216,0 Tsd. in den AOH des Jahres 2016
beschlossen.
Budgetabwicklung
Aufschließungs- und
Einrichtungskosten
2016

Im Jahr 2016 wurden für die Aufschließung und Einrichtung weitere rd.
€ 311,0 Tsd. aufgewendet. Allerdings beinhaltete diese Summe einen
Pauschalbetrag von € 270,6 Tsd., welcher auf das Mandantenkonto der
Stadt Innsbruck überwiesen worden ist.
Mit letztgenannter Transferleistung der Stadt Innsbruck ist das der MA III
für die Aufschließung und Einrichtung der Umbrüggler Alm zugewiesene,
mit einem Betrag von € 525,0 Tsd. begrenzte Budget annähernd aufgebraucht worden.
Der Pauschalbetrag von € 270,6 Tsd. diente ausschließlich zur Bedeckung von Zahlungen, welche seit dem Jahr 2015 von der IISG für die
Aufschließung und Einrichtung der Umbrüggler Alm über das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck geleistet worden sind. Des Weiteren stellte
die Kontrollabteilung mit Befremden fest, dass insgesamt ein Betrag von
€ 728,5 Tsd. für Aufschließung und Einrichtung über das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck, angeordnet von der IISG, bezahlt worden sind.
Nach Abzug der Transferzahlung von € 270,6 Tsd. belief sich die Höhe
der nicht über die städtische Haushaltsstelle der MA III (jedoch mit städtischen Finanzmitteln) abgewickelten Aufwendungen somit auf rd.
€ 457,9 Tsd, welche noch von der Stadt Innsbruck auf das Mandantenkonto zu erstatten waren.

Budgetüberschreitung
Aufschließungs- und
Einrichtungskosten

In weiterer Folge hat die Kontrollabteilung das der MA III für die Aufschließung und Einrichtung zur Verfügung gestellte und vom StS bzw.
GR beschlossene Budget den lt. (endgültiger) Bauabstimmung der IISG
geleisteten Ausgaben gegenübergestellt. Demnach hat die Budgetüberschreitung gesamt rd. € 494,0 Tsd. oder beachtliche 94,08 % betragen.
Außerdem sind mehr als die Hälfte der Aufschließungs- und Einrichtungskosten von der IISG über das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck
beglichen worden.

Einhaltung von
Budgetzielen und
Abwicklung über das
Budget hinausgehender
Finanzierungserfordernisse –
Empfehlungen

Darüber hinaus haben die Recherchen der Kontrollabteilung gezeigt,
dass der Abteilungsleiter der MA III zu keinem Zeitpunkt der Errichtungsphase vom Amtsleiter des LuF über anfallende Mehrkosten bzw.
über eine etwaige Budgetüberschreitung informiert worden ist. Auch war
kein Nachtragskreditansuchen diese Angelegenheit betreffend aktenkundig. Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung vermerkt, dass
gemäß den Bestimmungen des IStR Ausgaben, die im Haushaltsplan
nicht vorgesehen sind oder dessen Ansätze übersteigen, nur im „unvermeidlichen Ausmaß zulässig“ sind und „eines Beschlusses des zuständigen Gemeindeorganes“ bedürfen.
Das LuF in seiner Funktion als dezentrale, budgetbewirtschaftende
Dienststelle wurde zum einen angehalten, künftig durch eine verantwortungsbewusste, sparsame und an wirtschaftlichen Kriterien orientierte
Haushaltsführung konsequent auf die Einhaltung der ihm zugewiesenen
Mittel bzw. der gesetzten Budgetziele zu achten. Zum anderen ist dem

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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