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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

- S.43

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13 Wirtschaftlichkeitsberechnungen Umbrüggler Alm
13.1 Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Jahr 2013
Berechnungen durch
externen Spezialisten

Im Vorfeld der Errichtung der Umbrüggler Alm beauftragte der Vorstand des LuF Anfang des Jahres 2013 eine Steuerberatungs- und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb der Alm.
Ziel war dabei, auf der Basis von unterschiedlichen definierten Szenarien wesentliche Grundlagen für die weiteren Entscheidungen bezüglich des Projektes zu schaffen.
Die in den Berechnungen zu berücksichtigenden Investitionskosten
wurden damals mit € 1.912.600,00 angegeben.

Wichtige Ergebnisse

Als Ausfluss dieser umfangreichen Berechnungen ließen sich aus Sicht
der Kontrollabteilung die folgenden wichtigen Ergebnisse festhalten:
 Es wurde als unrealistisch angesehen, dass sich ein Pächter findet,
welcher zusätzlich zur Pacht noch die Einrichtung (oder einen Teil
davon) nach den Vorstellungen des von der Stadt Innsbruck beauftragten Architekten errichtet und finanziert sowie das daraus resultierende erhöhte Risiko trägt.
 Ebenso wurde es als unwahrscheinlich erachtet, einen Pächter zu
finden, welcher bereit ist, eine für die Stadt Innsbruck in Bezug auf
die Projektkosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht rentable Pacht zu
entrichten. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der vorliegenden Vergleichswerte anderer alpiner Gastronomiebetriebe.
 Letzten Endes ergab sich nach Einschätzung des beauftragten Spezialisten die Variante, dass die Stadt Innsbruck die Alm vollständig
selbst errichtet bzw. finanziert und anschließend zu branchenüblichen Konditionen verpachtet, als am sinnvollsten.

Unterstellte
Pachtzinshöhe

Im Detail wurde bei der Berechnungsvariante des externen Fachmanns
eine jährliche Pachtzinshöhe unterstellt, welche von ihm als marktüblich und angebracht angesehen wurde. Mit dieser Pachtzinshöhe wurde zur Deckung der restlichen (fixen und variablen) Kosten ein notwendiger Mindestumsatz ermittelt. Die Erreichung des berechneten
Mindestumsatzes wurde vom beauftragten Fachmann auf der Basis
der den Berechnungen unterstellten Besucherzahlen als realistisch
erachtet. In Relation zum erforderlichen Mindestumsatz belief sich die
bei der Berechnung angesetzte jährliche Pacht auf ca. 10,5 %.

„Investition in Kulturgut“

Abschließend wurde in den durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch ermittelt, welcher Anteil der Investition bei den berechneten Varianten nicht durch Pachtzahlungen gedeckt sein wird und somit
als eine „Investition in Kulturgut“ angesehen werden kann/muss.
Ausgehend von den Berechnungen der beauftragten Steuerberatungsund Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war klar ersichtlich, dass vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet (unter der Annahme
einer Finanzierungslaufzeit von 20 bzw. 30 Jahren) mit gewissen Investitionsteilbeträgen gerechnet werden konnte/musste, welche sich

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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