Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf
- S.44
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über die Verpachtung der Alm nicht amortisieren lassen und somit als
„Investition in Kulturgut“ (Formulierung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung) angesehen werden müssen.
Vom Vorstand des LuF wurde (auch) gegenüber der Kontrollabteilung
darauf hingewiesen, dass es bei der Projektentscheidung nicht das
vorrangige Ziel gewesen sei, die Investition vollständig zu amortisieren.
Dies vor allem auch deshalb, da die neue Umbrüggler Alm ein langfristiges Angebot für den Erholungsraum ist, der Besucherlenkung der
Nutzerströme dient, mit dem Naturraum Karwendel ein Informationszentrum für die Stärkung von Natur- und Umweltbewusstsein beinhaltet
und ein wichtiges Leitprojekt im Markenbildungsprozess alpin-urbanes
Innsbruck darstelle.
13.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Jahr 2017
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Anfrage in Sitzung
des Gemeinderates
vom 20.04.2017
In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2017 wurde unter dem
Titel „Umbrüggler Alm, Rentabilität“ eine Anfrage eingebracht, welche
insgesamt sieben Fragenbereiche beinhaltete. Unter Punkt 4. wurden
dabei die folgenden Anfragen gestellt:
„Gibt es eine Wirtschaftsrechnung, bis wann sich die bisher getätigten Aufwendungen
im Zusammenhang mit der Umbrüggler Alm amortisiert haben sollen? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt soll dies der Fall sein? Falls nein, warum wurde eine solche Rechnung
bislang nicht angestellt?“
Beantwortung in Sitzung Die Beantwortung der gesamten Anfrage erfolgte in der GR-Sitzung
des Gemeinderates
vom 24.05.2017. Zu der o.a. (vierten) Detailfrage wurde vom LuF auf
vom 24.05.2017
die Wirtschaftlichkeitsberechnung eines externen Fachmanns aus dem
Jahr 2013 verwiesen. Hier allerdings mit dem Zusatz, dass sich diese
jedoch nicht auf das nunmehr konkret umgesetzte Projekt bezogen
habe.
Adaptierte Wirtschaftlichkeitsberechnung
mit Unterstützung der
MA IV
Mit Unterstützung des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV wurde – unter Zugrundelegung bestimmter Berechnungsannahmen – für die Anfragebeantwortung eine auf das umgesetzte Projekt adaptierte (allen voran betreffend die Investitionskosten) Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt.
Als Ergebnis der durchgeführten Investitionsrechnung (nach der Kapitalwertmethode) ergab sich der interne Zinssatz der Investition mit einem Wert von 0,82 % p.a. (bei einer zugrunde gelegten Investitionssumme von € 2.975 Tsd. und einem Betrachtungszeitraum von 50 Jahren).
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass die
Frage nach der Dauer, bis wann sich die (bisher) getätigten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umbrüggler Alm amortisiert haben
sollen, in der Anfragebeantwortung mit „nach ca. 40 Jahren“ angegeben worden ist. Zu dieser Angabe merkte die Kontrollabteilung an,
dass sich diese Dauer auf die Betrachtung der (nicht abgezinsten)
„kumulierten Cashflows“ – also der summierten jährlichen Zahlungsmittelüberschüsse – bezog. Denn in der von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft angestellten Kalkulation erreicht die Position
„Cashflow kumuliert“ zwischen dem 42. und 43. Jahr den Wert der betrachteten Investitionskosten von € 2.975 Tsd.
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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