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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

- S.49

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Am 01.08.2017 wurde im Firmenbuch die „Umbrüggler Alm GmbH“
eingetragen. Als jeweilige 50 %ige Gesellschafter dieser GmbH scheinen die Pächterin und ihr Lebensgefährte auf. Beide vertreten die Gesellschaft als Geschäftsführer selbständig.
Abweichendes
Wirtschaftsjahr

Als einer von mehreren Vorteilen wurde vom Steuerberater der Pächterin die Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres und im Zusammenhang damit der Umstand angeführt, die Inventur nicht mehr
zwischen der Silversterveranstaltung und dem Betriebsbeginn am
01.01. des Jahres durchführen zu müssen, was in der Praxis unmöglich ist.
Als Stichtag für den Jahresabschluss der Umbrüggler Alm GmbH wird
im Firmenbuch der 31.07. geführt. Das Wirtschaftsjahr dieser Kapitalgesellschaft umfasst somit den Zeitraum 01.08. eines Jahres bis 31.07.
des Folgejahres.

Bedingungen der
Stadt Innsbruck –
Nachtrag zum
Pachtvertrag

Unter Federführung des Amtes für Präsidialangelegenheiten wurde mit
Unterstützung externer Spezialisten eine steuerrechtliche und auch
eine vertragsrechtliche Prüfung der geplanten Änderung vorgenommen.
Auf Vorschlag des Amtes für Präsidialangelegenheiten wurden die aufgezeigten bzw. geäußerten Bedenken hinsichtlich vertragsrechtlicher
Auswirkungen im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung zum Pachtvertrag berücksichtigt.
Im Detail legte der in dieser Angelegenheit gefasste Beschluss des
Stadtsenates vom 07.03.2018 die folgenden Bedingungen für die Zustimmung der Stadt Innsbruck zur Einbringung des Gastbetriebes
„Umbrüggler Alm“ in die GmbH fest:


Die bisherige Pächterin (natürliche Person) verpflichtet sich, während der gesamten Pachtdauer zumindest 50 % der Gesellschaftsanteile an der GmbH zu halten sowie



für die Dauer des Pachtvertrages ununterbrochen als selbständig
vertretungsbefugte Geschäftsführerin der GmbH tätig zu sein.



Für den Fall, dass diese Bedingungen nicht eingehalten werden, ist
die Stadt Innsbruck berechtigt, das Pachtverhältnis mit sofortiger
Wirkung aufzulösen und die Räumung des Pachtobjektes zu verlangen.

Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung Mitte April 2018
lag ein Formulierungsvorschlag für einen „Nachtrag zum Almpachtvertrag – Umbrüggler Alm vom 14.06.2016“ vor, welcher die beschriebenen Bedingungen beinhaltete. Die Formulierungsvorschläge waren
zwischen dem von der Pächterin beauftragten Notar und dem Amt für
Präsidialangelegenheiten der MA I in Verhandlung. Die unterfertigte
Zusatzvereinbarung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Im Anhörungsverfahren informierte das Amt für Präsidialangelegenheiten darüber, dass der erwähnte Nachtrag zum Pachtvertrag inzwischen allseits unterfertigt worden ist.

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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