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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 10_KurzprotokollSonder_09.08.2017.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

Maglbk/3547/WA-VB/4
WahlbeisitzerIn, Neuregelung
der Entschädigungen

G R - S i t z u n g
0 9 . 0 8 . 2 0 1 7

Beschluss (einstimmig):
1.

Maglbk/20128/SP-OE-Ö02Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö37,
KG Arzl, Bereich: "Arzl - Ost",
nördlich Rumer Straße, östlich
Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 und des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
Nr. AL-Ö11), gemäß § 32
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Abenthum; gegen GRÜNE, RUDI
und FPÖ, 14 Stimmen):

Antrag des Stadtsenates vom 09.08.2017:
In Abänderung der Beschlüsse des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24.06.1999 bzw. 29.03.2001
(Anpassung infolge EURO-Umstellung)
werden die Entschädigungen für Wahlbeisitzerinnen für die Nationalratswahl am
15.10.2017 und die weiteren Wahlen wie
folgt angehoben bzw. beibehalten:
-

Für BeisitzerInnen, die an der Schulung teilgenommen haben, erhöht
sich der Entschädigungsbetrag von
€ 44,-- auf € 70,-- (+ 60 %).

-

Für BeisitzerInnen, die nicht an der
Schulung teilgenommen haben, wird
der festgelegte Entschädigungsbetrag
von € 44,-- beibehalten.

-

Für BeisitzerInnen, die im Zeitraum
bis 30.06.2018 an drei aufeinanderfolgenden Wahlen teilgenommen haben, wird eine zusätzliche Anerkennung in Höhe von € 40,-- ausbezahlt.

3.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2017

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
20.07.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö37,
KG Arzl, Bereich: „Arzl - Ost“, nördlich
Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 und des Örtlichen Raumordnungskonzeptes AL-Ö11) gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

(Sonder-) GR-Sitzung 09.08.2017

Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2017 über € 260.000,-- zu
VP. 5/846000-001200, Wohn- und Geschäftsgebäude, wird genehmigt.