Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.27
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Fristgerechte
Beschlussfassung
Rechnungsabschluss
Über Vorberatung dieses Berichtes durch den städtischen Kontrollausschuss in seiner Sitzung vom 11.10.2022 beschloss der Gemeinderat den
Rechnungsabschluss 2021 in seiner Sitzung vom 25.10.2022 einstimmig.
Entlastung des
Bürgermeisters
Abschließend erteilte der Gemeinderat dem Bürgermeister in der Sitzung
vom 25.10.2022 entsprechend § 73 Abs. 4 IStR mittels Mehrheitsbeschluss die Entlastung.
Fazit
Somit wurde der Rechnungsabschluss 2021 nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen erledigt.
2 Vorbemerkungen
2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
(Neue) VRV 2015
Die erwähnten Änderungen im IStR gehen im Ursprung auf die Einführung
einer neuen (Ver-)Buchungs- und Rechnungsabschluss-Systematik im
Bereich des öffentlichen Haushaltswesens zurück.
Konkret sieht die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung
(VRV) 2015 (StF BGBl. II Nr. 313/2015), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr.
93/2023, die Veranschlagung und Rechnungslegung mittels eines so
genannten
integrierten
Drei-Komponenten-Systems
(Ergebnis-,
Finanzierungs- und Vermögenshaushalt) vor.
2.2 Prüfungsdurchführung
Vorlage des Entwurfs
des Rechnungsabschlusses 2022
an den GR
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung nach § 73 Abs. 1 IStR legte
der Bürgermeister den Entwurf des Rechnungsabschlusses für das
abgelaufene Finanzjahr 2022 dem Gemeinderat in seiner Sitzung am
25.04.2023 – somit zeitgerecht im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen
Vorschriften – vor.
Keine Einwendungen
von Gemeindebürgern
Vor dieser Vorlage an den Gemeinderat wurde der Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2022 vom 04.04.2023 bis einschließlich
18.04.2023 an der Amtstafel sowie an der Amtstafel Online des
Stadtmagistrates Innsbruck veröffentlicht.
Gemäß erhaltener Information des Leiters des Amtes für
Rechnungswesen der MA IV erhoben Gemeindebürger keine schriftlichen
Einwendungen.
Bereitstellung an die
Kontrollabteilung zur
Prüfung
Die Bereitstellung des prüffähigen Entwurfes des Rechnungsabschlusses
2022 an die Kontrollabteilung durch die MA IV erfolgte mit Schreiben bzw.
E-Mail vom 09.05.2023.
Dieser
an
die
Kontrollabteilung
übermittelte
Entwurf
des
Rechnungsabschlusses 2022 (samt Bei- und Anlagen) und der für das
Jahr 2022 vom Gemeinderat festgesetzte Voranschlag sowie allfällig
beschlossene über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen
(Nachtragskredite) bildeten die wesentlichen Grundlagen für die von ihr
vorgenommene Prüfung.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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