Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.58
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Feilbietungen, Abgaben für den Gebrauch von öffentlichem Grund in den
Gemeinden und des darüber befindlichen Luftraumes, für das Abstellen
mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen sowie Gebühren für die
Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen.
Die nicht als „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ bezeichneten
Besteuerungsgegenstände konnten vom Landesgesetzgeber entweder
dem Land selbst vorbehalten, zwischen dem Land und der Gemeinde
aufgeteilt oder den Gemeinden zur Gänze überlassen werden, wie dies
bspw. bei den Interessentenbeiträgen von Grundstückseigentümern und
-anlagen der Fall war.
Beschlussmäßige
Festsetzung der Erträge
aus eigenen Abgaben
Über die Erhebung der im jeweiligen Finanzjahr vorgesehenen Abgaben
hat der GR nach den Bestimmungen des IStR zugleich mit der
Festsetzung des Voranschlages zu beschließen. Das Ausmaß der im
Jahr 2022 erhobenen „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ ist mit
Beschluss des GR vom 16.12.2021 genehmigt worden.
Erträge aus eigenen
Abgaben
Im Zusammenhang mit den soeben angeführten Gemeindeabgaben
wurde im ERA 2022 ein Betrag von insgesamt rd. € 109,6 Mio.
ausgewiesen.
Gegenüber
dem
Präliminare
von
insgesamt
rd. € 107,6 Mio. waren daher Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 2,0 Mio.
bzw. 1,8 % zu verzeichnen.
Ein Vergleich der im Jahr 2021 ausgewiesenen Erträge an
Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Interessentenbeiträgen in
Höhe von rd. € 101,2 Mio. mit jenen des ERA 2022 zeigte Mehreinnahmen von rd. € 8,4 Mio. bzw. 8,3 %, die im Wesentlichen auf die
Erhöhung der Einnahmen aus der Kommunalsteuer zurückzuführen
waren.
Kommunalsteuer,
Grundsteuer, KPZ- und
Gebrauchsabgabe
Mit einem gegenüber dem Vorjahr um rd. € 6,0 Mio. verbesserten Betrag
von rd. € 69,7 Mio., dies entspricht rd. 63,6 % der Gesamteinnahmen
von rd. € 109,6 Mio., stellte die mit 01.01.1994 eingeführte, bundesgesetzlich geregelte Kommunalsteuer die wesentlichste Einnahmenquelle der Stadt Innsbruck dar. Allein durch die im Prüfungsjahr vorgeschriebene lohnabhängige Gemeindeabgabe konnten immerhin
rd. 15,2 % der finanzwirksamen Aufwendungen des ERA 2022 bedeckt
werden.
Darüber hinaus waren die ebenfalls bundesgesetzlich geregelte(n)
Grundsteuer für Grundvermögen mit rd. € 12,7 Mio. oder rd. 11,6 % und
Abgaben für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in
Kurzparkzonen mit rd. € 8,2 Mio. oder 7,5 % sowie die landesgesetzlich
geregelte Gebrauchsabgabe mit rd. € 9,1 Mio. oder 8,3 % bedeutende
Einnahmen.
Interessentenbeiträge
Anhang
Die Interessentenbeiträge stellten für die Stadt Innsbruck finanziell
bedeutende Abgabenerträge dar und konnten im Jahr 2022 aus diesem
Titel insgesamt rd. € 7,1 Mio., das sind rd. 6,4 % der Erträge aus eigenen
Abgaben, als Einnahmen verbucht werden.
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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