Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.66
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In ihrer Sitzung am 12.12.2019 hat sich der GR in dieser Angelegenheit
erneut besprochen und den im GR-Beschluss vom 13.12.2018
dargelegten Punkt 1. dahingehend abgeändert, dass die „… Bildung
einer jährlichen Universitätsrücklage ab dem Finanzjahr 2020
aufgehoben wird …“.
Durch Zuführungen und Entnahmen von finanziellen Mitteln in den
vergangenen
Wirtschaftsjahren
war
die
zweckgebundene
Haushaltsrücklage „Universität“ im Rechnungsabschlussentwurf 2021
mit einer Höhe von rd. € 3.849,3 Tsd. ausgewiesen.
Am 22.09. und 13.10.2021 haben der StS sowie der GR der
Absichtserklärung zur Mitfinanzierung der Stiftungsprofessur „Aktive
Mobilität“ mit einer einmaligen Zuwendung in Höhe von € 100,0 Tsd.
zugestimmt, wobei die Bereitstellung der Finanzmittel für die gesamte
Förderdauer von fünf Jahren und „.. nur bei Annahme und Umsetzung
der in Rede stehenden Stiftungsprofessur …“ erfolgt. Schließlich hat die
Stadt Innsbruck aufgrund der ihrerseits am 07.11.2022 rechtmäßig
unterfertigten Finanzierungsvereinbarung der Universität Innsbruck für
wissenschaftliche Dienstleistungen am 15.12.2022 den oben genannten
Betrag zur Auszahlung angewiesen. Da die finanzielle Bedeckung des
Zuschusses durch Mittel der „Universitätsrücklage“ erfolgte, hat sich der
Stand dieser Rücklage zum 31.12.2022 auf € 3.749,3 Tsd. verringert.
Zahlungsmittelreserven
Bezüglich der finanzierten Haushaltsrücklagen wurde festgehalten, dass
im Rechnungsabschlussentwurf 2022 der Stadt Innsbruck dem
Nachweis der Zahlungsmittelreserven (Anlage 6b – Nachweis über
Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven) nachgekommen
worden ist. Die entsprechenden Zahlungsmittelreserven waren zum
31.12.2022 bei vier österreichischen Kreditinstituten zinsbringend
veranlagt. Die Höhe der Zahlungsmittelreserven wurde der
Kontrollabteilung
durch
die
entsprechenden
Kontoauszüge
nachgewiesen.
4.5 Personalaufwand
Personalaufwand in
der Ergebnisrechnung
– Empfehlung
Der Personalaufwand der Kontenklasse 5 wurde im Jahr 2022 mit
€ 107,179 Mio. präliminiert. Der Ergebnishaushalt wies einen Aufwand
von € 109,125 Mio. aus, was einer Intensität von 21,85 % gemessen an
den Gesamtausgaben entsprach. Dieses Ergebnis von € 109,125 Mio.
beinhaltete auch nicht finanzierungswirksame Personalaufwendungen
(bzw. Dotierungen für Rückstellungen) in Höhe von € 4,587 Mio. Ohne
diese nicht finanzierungswirksamen Personalaufwendungen ergaben
sich die (betriebsmäßigen) Personalaufwendungen für Aktive
(Bedienstete) gem. § 37 VRV in Höhe von € 104,539 Mio.
Der entsprechende Betrag war in der verpflichtenden Anlage 4 des
Rechnungsabschlussentwurfes 2022 darzustellen. Die Kontrollabteilung
stellte bei ihrer Einschau in den Entwurf des Rechnungsabschlusses
jedoch eine geringfügige Abweichung fest. Der in der Anlage 4 des
Rechnungsabschlussentwurfes abgebildete Betrag in Höhe von
€ 104.537.957,12 wich um € 598,91 vom tatsächlichen Betrag ab. Dies
wurde auch von der Referentin der Besoldung bestätigt. Kurz
zusammengefasst, wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Werte
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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