Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.67
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im Entwurf des Rechnungsabschlusses jene Daten darstellten, welche
von der städtischen Organisationseinheit Haushaltswesen und
Controlling der MA IV an die Gemeindestatistik des Landes Tirol
übermittelt wurden bzw. zu vorgegebenen Terminen zu übermitteln sind.
Daher wären etwaige Änderungen im Rahmen von Abschlussbuchungen
in dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, künftig bei der Darstellung der
Anlage 4 im Entwurf des Rechnungsabschlusses sämtliche Änderungen
im Zuge der Abschlussarbeiten zu berücksichtigen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen der
Kontrollabteilung mit, dass die Nichtberücksichtigung des Sachkontos
590210 (freiwillige Sozialleistungen) für die Differenz verantwortlich
zeichnete und zukünftig ein größeres Augenmerk auf die Anlage 4 gelegt
werde.
Aufwendungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge (einschließlich
Dienstgeberbeiträge) waren hingegen in der Kontenklasse 7 (Sonstiger
Verwaltungs- und Betriebsaufwand) zu subsumieren.
Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben
(verbucht in der Kontoklasse 7) waren insgesamt € 34,779 Mio.
veranschlagt. Tatsächlich mussten hierfür im Jahr 2022 € 34,975 Mio.
aufgewendet werden; der Intensitätsgrad errechnet sich hier mit 7,73 %.
Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare, ebenfalls in
der Kontoklasse 7) waren im Ergebnishaushalt € 2,652 Mio. vorgesehen.
Laut Rechnungsabschlussentwurf musste hierfür im Jahr 2022 ein
Aufwand von € 2,726 Mio. (€ 2,131 Mio. im Jahr 2020) getätigt werden.
Der Anteil der Funktionsgebühren an den Gesamtausgaben betrug 0,6 %
im Jahr 2022.
Der
Entwurf
des
Rechnungsabschlusses
wies
somit
finanzierungswirksame Personalaufwendungen im weiteren Sinne
Kontoklasse 5 und 7) von rd. € 142,240 Mio. aus. Aktivbezüge und
Ruhebezüge zusammen (also ohne gewählte Organe) belaufen sich
dabei auf € 139,514 Mio. oder 30,85 % der Gesamtaufwendungen. Unter
Berücksichtigung jener im Jahr 2022 auf dem Personalsektor erfolgten
Rückflüsse in Höhe von insgesamt € 17,360 Mio., wie Rückersätze für die
Überlassung Bediensteter an Dritte, Überweisungsrenten, Einnahmen
aus Sachbezugsleistungen, diverse Beiträge des Landes zum
Personalaufwand u.a.m., reduzierte sich der oa. Wert auf 27,01 %.
4.5.1 Dienstpostenplan
Grundlage
Anhang
Der Dienstpostenplan bildet nach § 54 Abs. 6 IStR einen Bestandteil des
Haushaltsplanes. Der Dienstpostenplan 2022 wurde vom Gemeinderat im
Rahmen der Budgetsitzung am 16.12.2021 beschlossen.
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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