Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.79

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5.2 Operative Gebarung
Operative Gebarung –
1. MVAG-Ebene

Die operative Gebarung als Teil des städtischen Finanzierungshaushaltes 2022 stellt sich auf 1. MVAG-Ebene wie folgt dar:
FHH 2022 - operative Gebarung - 1. MVAG-Ebene
(Beträge in Euro)

Bezeichnung

RA 2022

Einzahlungen

VA 2022

Differenz

Mittelaufbringung

aus der operativen Verwaltungstätigkeit

410.742.664,16 390.055.500,00

20.687.164,16

aus Transfers (ohne Kapitaltransfers)

69.435.074,85

64.325.000,00

5.110.074,85

aus Finanzerträgen

24.075.003,62

24.246.700,00

-171.696,38

Summe Einzahlungen

504.252.742,63 478.627.200,00

25.625.542,63

Auszahlungen

Mittelverwendung

aus Personalaufwand

104.536.983,35 106.624.800,00

-2.087.816,65

aus Sachaufwand (ohne Transferaufw and)

85.073.146,98

98.652.600,00

-13.579.453,02

aus Transferaufwand (ohne Kapitaltransfers)

226.732.554,81 245.563.100,00

-18.830.545,19

1.990.000,00

-105.629,07

Summe Auszahlungen

aus Finanzaufwand

418.227.056,07 452.830.500,00

1.884.370,93

-34.603.443,93

Geldfluss aus der
operativen Gebarung

86.025.686,56

60.228.986,56

25.796.700,00

Die Summe der Einzahlungen lag mit € 504.252.742,63 um
€ 25.625.542,63 bzw. um mehr als 5 % über den veranschlagten
Einzahlungen. Im Gegensatz dazu wurde der Voranschlagswert der
Auszahlungen um € 34.603.443,93 unterschritten. Das Auszahlungsvolumen der operativen Gebarung betrug im Jahr 2022 insgesamt
€ 418.227.056,07.
Die Stadt Innsbruck konnte daher die laufenden Auszahlungen aus
Personal-, Sach-, Transfer- und Finanzaufwand zu rd. 83 % durch die
laufenden Einzahlungen decken.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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