Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.107
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Stammkapital in der Anlage 6j zu gering dargestellt sind. Zum 31.12.2022
ist die Stammeinlage der Stadt Innsbruck mit einem Betrag von
€ 125.000,00 anstelle € 250.000,00 angegeben, der prozentuelle Anteil
am Stammkapital hätte zum Abschlussstichtag nicht wie ausgewiesen
12,5 %, sondern € 25,0 % zu lauten.
Darauf Bezug nehmend hat die für die Erstellung der in Rede stehenden
Beilage zuständige Fachdienststelle eine entsprechende Korrektur
zugesichert.
7.3.3 Sonstige Beteiligungen
Sonstige Beteiligungen
Bei den Sonstigen Beteiligungen ist von einem Mitgliedschaftsrecht
unterhalb der Beteiligungsgrenze von 20 % vom Anteil am Eigenkapital
oder geschätzten Nettovermögen eines Unternehmens auszugehen.
Zum Stichtag 31.12.2022 sind die Sonstigen Beteiligungen des
langfristigen Vermögens im Rechnungsabschlussentwurf der Stadt
Innsbruck mit einem Betrag von gesamt rd. € 10,6 Mio. angeführt:
Die rechnerische Überprüfung der Wertansätze hat ergeben, dass der
Wertansatz der Felbertauern AG im Nachweis über unmittelbare
Beteiligungen der Gebietskörperschaft (Anlage 6j) zum 31.12.2022 in
korrekter Höhe ausgewiesen ist, hingegen die Höhe des EK / geschätzten
Nettovermögens 2021 (Bemessungsgrundlage für die Berechnung des
Wertansatzes) nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen hat.
Das Eigenkapital ist irrtümlicherweise mit einem um rd. € 72,8 Tsd. zu
hohen Betrag in die bereits mehrfach erwähnte Beilage aufgenommen
worden.
Auch in diesem Zusammenhang hat die zuständige Fachdienststelle eine
Bereinigung zugesagt.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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