Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.109
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Die Kontrollabteilung hat dem Amt für Rechnungswesen daher empfohlen,
die Verbuchung sämtlicher Folgebewertungen im Zusammenhang mit
Beteiligungen zu überprüfen und sorgfältig zu klassifizieren, ob es sich um
eine Wertminderung, eine Wertaufholung oder um eine Neubewertung
und somit um eine erfolgswirksame oder erfolgsneutrale Erfassung des
Unterschiedsbetrages handelt. Die bislang verfehlten Buchungsvorgänge
sind insofern entsprechend zu korrigieren und richtigzustellen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme erläuterte das Amt für
Rechnungswesen die buchhalterischen Details, die für das Zustandekommen der angewandten Buchungslogik maßgeblich waren. Gemäß
dem Amt für Rechnungswesen sei es aus technischen Gründen nicht
mehr möglich, eine Richtigstellung im Rechnungsabschluss 2022
vorzunehmen. Der Empfehlung der Kontrollabteilung werde entsprochen,
indem sämtliche falsch gebuchten Anlagenbewertungen zum 31.12.2023
richtiggestellt werden.
7.3.5 Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle
Beteiligung mit
mittelbarer Kontrolle
Im Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der
Gebietskörperschaft (Anlage 6k) aufgrund einer durchgerechneten
Beteiligungshöhe von mehr als 50 % sind im Rechnungsabschlussentwurf
2022 insgesamt zwei Beteiligungen der Stadt Innsbruck, nämlich die
Innbus GmbH und Patscherkofelbahn Betriebs GmbH, ausgewiesen
worden.
7.4 Liquide Mittel
Liquide Mittel
Der Anfangsbestand der liquiden Mittel (€ 33.820.684,55) stimmte mit dem
Endbestand des Vorjahres überein.
Der Endbestand der liquiden Mittel 2022 belief sich in der Verprobung des
Rechnungsabschlussentwurfes auf € 74.393.303,08. Im Kassenabschluss
des
Vorjahres
kam
auf
dem
Sachkonto
210200
/
Verwaltungsstrafverfahren ein Betrag von insgesamt € 23,06 für
Sollzinsen und Kontonutzungsentgelt zum Tragen. Die Veränderung der
liquiden Mittel inkl. überzogener Konten bei Kreditinstituten belief sich
daher auf € 40.572.641,59.
7.5 Haushaltsrücklagen
Haushaltsrücklagen
Im Allgemeinen war der Vermögenshaushalt als Vermögensrechnung zu
führen, zeigte Bestände und laufende Veränderungen des Vermögens,
der Fremdmittel sowie des Nettovermögens. Haushaltsrücklagen sind, wie
in diesem Bericht bereits erwähnt, Bestandteile des Nettovermögens und
aus Zuwendungen vom Nettoergebnis zu bilden sowie auf der Passivseite
der Vermögensrechnung gesondert zu erfassen.
Zum 31.12.2022 beliefen sich die vom GR der Stadt Innsbruck
genehmigten zweckgebundenen HH-Rücklagen auf insgesamt
rd. € 26,2 Mio. Die Entstehung und Entwicklung der jeweiligen Haushaltsrücklage sind unter Punkt 4.4. dieses Berichtes dargelegt worden.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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