Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 10-Dezember-Fortsetzung.pdf
- S.26
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angekündigt hat. Wir haben ein schönes
Projekt für unsere Leute, und die Leute
haben nicht ein Meinungsforschungsinstitut, sondern entscheidungskräftige
Politikerinnen und Politiker gewählt.
Bgm. Zach: Wo sonst soll denn entschieden werden als im Gemeinderat?
GR Mag. Fritz: Dipl.-Ing. Prof. Aichinger
hat etwa sehr Wichtiges gesagt: In einer
Diskussion über Stadtgestaltung ist es
kein Argument zu sagen, etwas gefalle
einem oder nicht. Es ist legitim, dazu seine
Meinung kundzutun, aber es ist kein
Argument zur Beurteilung, ob es sich um
einen qualitativ hochwertigen Eingriff
handelt. Die verständliche Äußerung der
Meinung, ob es einem gefällt oder nicht,
bringt uns hier keinen Schritt weiter.
Ausnahmsweise bin ich radikal anderer
Meinung als Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger: Ein Wettbewerb hört in dem
Moment auf, wo eine Jury einen Dreiervorschlag macht, und dann politisch
ausgewählt wird. Genauso ist es absurd,
wenn eine Fachjury einen Vorschlag
auswählt, und hinterher sagt ein Politiker,
aber statt den runden Fenstern nehmen
wir jetzt eckige.
Die politische Verantwortung und somit
der Ansatz für eine Bürgerbeteiligung liegt
nicht in der Juryentscheidung, sondern
vorher, in der Definition der Aufgabenstellung. Wenn wir aufgrund der Kriteriums
der Qualität der Architektur den Weg eines
Wettbewerbs wählen, dann geben wir
natürlich diesen Teil der Entscheidungsverantwortung ab, weil wir eine Jury aus
Fachleuten auswählen, die die Aufgabe
hat, aus der formulierten Aufgabenstellung
der eingereichten Vorschläge den besten
auszuwählen.
Es gibt andere Wege auch, aber wenn
man sich für den Weg des Wettbewerbs
entscheidet, dann bitte ohne Wenn und
Aber. Dann gibt es an der Entscheidung
der Jury nichts zu deuteln, sonst hört sich
diese Vorgangsweise auf.
Die politische Verantwortung ist vorher
wahrzunehmen, wenn es darum geht, was
in das Anforderungsprofil der Ausschreibung aufgenommen wird. Wenn man da
schleißig war, kann man es im Nachhinein
auch nicht mehr reparieren. Wenn man
diese Arbeit gut macht, hat man die
politische Verantwortung ordentlich
wahrgenommen.
Die Bürgerbeteiligung ist auf dieser Stufe
sicher wichtig, wenn es um die Gestaltung
des öffentlichen Raumes geht. Da sind die
Bürgerinnen und Bürger Experten, die am
Besten sagen können, welche Anforderungen sie an diesen Raum stellen.
Die Wunschbox war sicher nicht das
ideale Mittel, sondern der Versuch einer
Annäherung. Mir ist zu Ohren gekommen,
dass manche Leute mehrfach Zettel
eingeworfen haben. Ob 300 Meldungen
eine repräsentative Auswahl darstellen,
möchte ich bezweifeln. Das Argument,
dass aufgrund der Ergebnisse der
Wunschbox die Mehrheit der Innsbrucker
Bevölkerung für Grün in der MariaTheresien-Straße ist, halte ich für nicht
begründet.
Außerdem ist unklar, wie sich diese 300
Leute die Grüngestaltung vorstellen:
Wollen sie eine Alle, Gärten oder Blumentröge rund um die Annasäule? Deshalb hat
die Jury richtigerweise im Vorgespräch mit
den Architekten darauf hingewiesen, dass
zu dieser Frage mehrere Meinungen
vorliegen. Das Denkmalamt war gegen
Grün. Gleichzeitig wurde auf die Anregungen aus der Bevölkerung für mehr Grün
hingewiesen. Anhand dieser Vorgaben
wurde von den Architekten ein Statement
gefordert, welche dieser Forderungen sie
für richtig halten und welche nicht.
Irgendwelche vagen Wünsche aus der
Wunschbox halte ich nicht für die optimale
Bürgerbeteiligung. Man kann sich Anregungen aus anderen Städten wie z. B.
Basel holen, wo in einer sehr kooperativen
Art und Weise stadtplanerische Maßnahmen lang vorher mit der Bevölkerung
besprochen werden. Eine solche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann ich
mir eher vorstellen. Das kostet zwar
etwas, aber hier sollte man nicht den
Sparstift ansetzen.
Dann kommt man zu einer relativ präzisen
Aufgabenbeschreibung. Wenn man sich
für ein Wettbewerbsverfahren entscheidet,
hat es ganz normal abzulaufen: Mit der
Entscheidung und Auswahl eines Siegerprojektes. Im Anschluss kann man nur
noch überlegen, ob man die Kosten für
GR-Sitzung 15.12.2006 (Fortsetzung der am 14.12.2006 vertagten Sitzung)