Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 10-Dezember-Fortsetzung.pdf

- S.33

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Unter anderem ist dabei eine Wunschbox
installiert worden. Es war aber nie daran
gedacht, damit eine repräsentative
Meinung der Bevölkerung zu erfragen.
Den Unterlagen ist ausdrücklich zu
entnehmen, dass lediglich ein Stimmungsbild aus der Bevölkerung eingeholt werden
sollte.
Den Teilnehmern am Wettbewerb wollte
man dieses Stimmungsbild zur Verfügung
stellen. Das hat es noch nie gegeben: Es
ist einmalig und erstmalig. Natürlich kann
man die Idee weiterentwickeln.
Man sollte aber nicht jetzt im Nachhinein
behaupten, das alles sei viel zu wenig
gewesen, und man hätte es ganz anders
machen sollen. Die Ergebnisse der
Wunschbox wurden den Ausschreibungsunterlagen angeschlossen, und dass sich
die Wettbewerbsteilnehmer einmal mehr
und einmal weniger daran orientiert haben,
war halt so.
Auch diese Ausschreibung des Wettbewerbs wurde einstimmig beschlossen, und
damals habe ich nichts davon gehört, dass
die Wunschbox eine so schlechte Idee
sein sollte und man alles besser machen
sollte. Eher war Kritik zu vernehmen, weil
die Wunschbox so lange dauern würde.
Ich kann mich noch gut an den 13.7.2006
erinnern, wo die Ausschreibung des
Wettbewerbs im Gemeinderat beschlossen wurde. StR Mag. Schwarzl hat damals
sogar noch gratuliert, weil alles so
umfassend und vorausschauend bedacht
worden sei. Und heute höre ich das
Gegenteil!
Nun, das mag für uns alle da und dort
gelten, aber insgesamt bin ich der
Meinung, dass man sehr umsichtig
vorgegangen ist. Wenn man zum Beteiligungsprozess hört, es müssten mehr
Nutzergruppen eingebunden werden, so
möchte ich daran erinnern, dass man
irgendwann zu einem Ergebnis kommen
muss.
Es muss einmal eine Entscheidung
getroffen werden, und ich warne davor zu
glauben, dass man über Prozesse der
Beteiligung die Verantwortung abgeben
könnte, die von uns Politikern wahrzunehmen ist. Die Verantwortungsträger sind
die gewählten Mandatare.

Zu Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger muss
ich sagen, dass es nie so war, dass der
Gemeinderat erst nach mühsamen
Diskussionen in die Entscheidung
eingebunden worden wäre. Es stimmt
auch nicht, dass in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt ist, dass das
Siegerprojekt zu realisieren sei. Dort steht
ausdrücklich, dass sich die Stadt Innsbruck das Recht vorbehält, aus rechtlichen, technischen, stadtplanerischen oder
wirtschaftlichen Rücksichten notwendige
Änderungen bei der Realisierung des
Siegerprojektes zu beauftragen.
Die letzte Entscheidungsgewalt lag damit
immer beim Gemeinderat und so wird es
auch in Zukunft sein.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
stimmt nicht!)
Ich habe das so in meinen Unterlagen vor
mir liegen, Punkt 1.10.1, und genau so ist
es in der Ausschreibung festgehalten. Es
war also nie ein Thema, wer letztlich
entscheidet.
Der gesamte Prozess läuft jetzt an, und
ich kann nur StR. Dipl.-Ing. Peer beipflichten: Wo wollen sie denn beginnen? Beim
Nullstand? Sollen alle Meinungen eingeholt werden? Oder soll man ein Stimmungsbild einholen wie in diesem Fall,
unter Einbindung aller möglichen Gruppen
wie der Kaufleute. Unter sorgfältiger
Bearbeitung wurde eine Ausschreibung
erstellt, und das Ergebnis wird nun einer
weiteren Überarbeitung zugeführt. Dabei
werden alle möglichen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung berücksichtigt. Zum Schluss kommt man zum
bestmöglichen Ergebnis, und gegen einen
solchen Prozess lässt sich nichts einwenden.
Der Wettbewerb zur architektonischen
Gestaltung der Maria-Theresien-Straße
war ein unheimlich wichtiger Schritt für
diese Stadt. Er hat sie um Vieles weiter
gebracht.
Nach den Ausschreibungsunterlagen wäre
es der Jury möglich gewesen, sogar zwei
Projekte auszuwählen und fortzuentwickeln. Sie hat sich nicht dafür entschieden,
und wenn wetzt gefordert wird, man solle
drei Projekte auswählen, warum denn
dann nicht gleich fünf? Dann ist vielleicht

GR-Sitzung 15.12.2006 (Fortsetzung der am 14.12.2006 vertagten Sitzung)