Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 10-Dezember-Fortsetzung.pdf
- S.40
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 907 -
Zirkus sind, eine Besichtigung von
Sportanlagen darstellen oder einen
volksbildenden Charakter aufweisen. Im
Gegenteil, wir haben in Punkt III.3.10 der
Haushaltssatzung Showveranstaltungen
genannt, bei denen 15 % Vergnügungssteuer anfallen. Es ist vieles, was dort
durchgeführt wird, eine Showveranstaltung.
Man könnte sich erstens überlegen, ob
diese Klassifizierung in die 4 % Vergnügungssteuer passt. Sind wir einmal nicht
so und sagen, dass das ein Zirkus und
keine Showveranstaltung war. Es ist dort
ein Zauberer aufgetreten, der eine
Manege und ein Pferd hatte. Bon Jovi hat
leider nicht gezaubert, aber sei es darum,
dieser hat auch gezaubert.
(GR Ing. Krulis: Du müsstest verzaubert
sein.)
Sind wir nicht alle verzaubert, GR
Ing. Krulis.
Wir hatten zwei Zirkusveranstaltungen und
sollten nach der Haushaltssatzung 4 %
Vergnügungssteuer vom Eintrittsgeld
einheben. Nicht von den Gastroerlösen,
die wir dort haben, sondern vom Eintrittsgeld wird die Vergnügungssteuer eingehoben. Das sollte man auch einmal deutlich
trennen, worum es bei der Vergnügungssteuer geht, nämlich nicht um den
Gesamtumsatz, sondern es geht um den
Eintrittsgelder. Das ist nur ein Teil von die
Einnahmen, die Veranstalter in der Stadt
Innsbruck haben.
Jetzt muss ich mich schon einigermaßen
wundern. Wir werden heute noch - wenn
es dazu kommt, ich hoffe doch -, die
Haushaltssatzung für das Jahr 2007
beschließen. Auf Grund eines Gesetzes,
nämlich des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes, beschließen wir, wie die
Vergnügungssteuersätze in der Stadt
Innsbruck sind. Wir beschließen wieder
unter Punkt III.3.10 der Haushaltssatzung
für den Zirkus 4 % und 15 % für die
Veranstaltungen an Vergnügungssteuer.
Ich bin gerne bereit, darüber zu sprechen,
ob die Vergnügungssteuer einen Sinn
macht, wie sie verteilt sein soll, wer wie
viel zahlen soll und ob es Sinn macht,
dass das auch die Kulturvereine zahlen.
Wir können gerne darüber sprechen, dass
alle Veranstalter unter einer bestimmten
Grenze von z. B. € 100.000,-- Umsatz
keine Vergnügungssteuer bezahlen
müssen, da die Einhebung teuer ist und
jene Leute belastet, die kleine Veranstaltungen machen. Daher sollte man diese
abschaffen. Das kann man alles machen.
Aber, ich finde, dass wir dabei konsequent
sein sollten.
Nachdem das in der Haushaltssatzung 2006 steht und nachdem wir das
heute für die Haushaltssatzung 2007
wieder beschließen werden, dass für die
Showveranstaltung 15 % und für den
Zirkus 4 % Vergnügungssteuer verlangt
wird, sollten wir uns auch dran halten, das
auch tatsächlich und ehrlich einzuheben.
Ich weiß schon, dass wir den Betrag bei
Alfred Schmid einholen und ihm diesen auf
einem anderen Wege wieder zurückgeben. Das hat rechtlich miteinander nichts
zu tun. Alfred Schmid erhält von uns einen
Betrag in der Höhe von € 103.000,-- für
zwei Veranstaltungen mit Umwegrentabilität. Das ist alles in Ordnung, denn wir
wollen auch, dass es Veranstaltungen gibt.
Aber, wenn es so große Veranstaltungen
stattfinden, dann müssen sich diese auch
rentieren.
Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass
wir mit den anderen Städten einen
Nachteil haben, dann beschließen wir bitte
in der Haushaltssatzung, dass wir nicht so
viel Vergnügungssteuer einheben. Das ist
eine andere Sache, die sauber ist. Aber
wir können nicht sagen, dass ein Veranstalter gleich einen Betrag in der Höhe von
€ 100.000,-- wieder zurückbekommt. Wir
haben das seit dem Jahr 2003 bei genau
zwei Einrichtungen gemacht, bei den
Festwochen der Alten Musik - das ist in
Ordnung, denn das ist eine städtische
Einrichtung und wir bekommen das Geld,
das wir als Kommunalsteuer einheben
wieder zurück - und bei Ferry Polai für
seinen Debütantenball. Wir haben damals
Größenordnungen von € 3.000,-- bis
€ 5.000,-- gehabt. Wir haben damals
dagegen gestimmt, andere haben dafür
gestimmt.
Wir haben schon einen Qualitätssprung,
denn es geht jetzt nicht mehr um € 3.000,- oder € 5.000,--, sondern es geht um
GR-Sitzung 15.12.2006 (Fortsetzung der am 14.12.2006 vertagten Sitzung)