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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.49

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15.

IV 4225/2004
Stadtgemeinde Innsbruck und Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG), Nachtrag zum Einbringungsvertrag hinsichtlich der 160/1418 Miteigentumsanteile an der Liegenschaft Innrain 10 in EZ 151,
Grundbuch 81113 Innsbruck (Wohnungseigentum am
ehemaligen Geschäftslokal Foto Murauer)
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
1.12.2004:
Die Stadtgemeinde Innsbruck schließt mit der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) die vorliegende Vereinbarung als Nachtrag zum
Einbringungsvertrag vom 25.6.2003 ab, demzufolge die 160/1418 Miteigentumsanteile B-LNr. 13 an der Liegenschaft Innrain 10 in EZ 151,
Grundbuch 81113 Innsbruck (Wohnungseigentum am ehemaligen Geschäftslokal Foto Murauer), nachträglich in die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) eingebracht werden.
Hier handelt sich hiebei um den Einbringungsvertrag des Geschäftslokales
von Foto Murauer am Innrain 10. Gerade in der Phase der Übertragung hat
es geschäftlich große Schwierigkeiten gegeben und das ist dann letztendlich an die Stadt zurückgefallen. Es wurde nun festgestellt, dass man vergessen hat, dies in den Vertrag einzubringen. Ich bitte das hier somit zu
tun, weil in der Abrechnung alles aufgelistet werden muss, dass das jetzt in
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) eingebracht wird.

GR-Sitzung 2.12.2004