Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.66
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eine gültige Widmung. Wir haben das im Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) beschlossen, auch so vorgesehen und wir sind uns einig, dass
wir das wollen. Das ist ein Faktum.
Jetzt geht es um die Ausübung eines Vorkaufsrechtes zu einem solchen Preis. Der Preis ist Gegenstand der nicht öffentlichen Sitzung,
aber man kann soviel sagen, dass dieser sich nicht in einem Bereich bewegt, der für Grünland üblicherweise bezahlt wird, sondern dass eine gewisse Bandbreite vorhanden ist. Meiner Meinung nach ist die Bandbreite
derartig hoch, dass es eine Ausgabe von öffentlichen Mitteln der Stadt
Innsbruck nicht rechtfertigt, um dieses Grundstück zusätzlich anzukaufen,
nur um einen Beschluss des Gemeinderates, einen Beschluss aus dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO), den wir mit großer Mehrheit damals gefasst haben, noch zusätzlich abzusichern.
Der zweite Punkt ist jener, dass es um die Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes geht. Das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sieht vor, dass das Angebot im vollen Umfang festgelegt oder vorliegen muss. Ich gehe bei meinen
Überlegungen nicht davon aus, dass die Tiroler Landeskrankenanstalten
GesmbH (TILAK), eine Tochtergesellschaft des Landes Tirol, so dreist ist,
Nebenabsprachen zu treffen, die zumindest sittenwidrig sind. Diese Vermutung drängt sich mir nicht auf. Ich kann auch diesem Gedanken nicht
näher treten. Daher stellt sich für mich die Frage, ob diese Preisdifferenz
gerechtfertigt ist, um diese zusätzliche Absicherung des bestehenden Willens des Gemeinderates festzulegen. Das ist der fachliche Punkt und diesbezüglich sage ich Nein.
Ich sage auch noch aus einem zweiten Grund Nein. Wir haben
heute schon gehört, dass ich in letzter Zeit sehr viel gerade in Grundstücksverhandlungen eingebunden bin. Es handelt sich dabei um den Erwerb von
Sportflächen und heute haben wir auch schon von dem Erwerb von Friedhofserweiterungsflächen gesprochen bzw. einen Beschluss gefasst. Ich erwähne nur die Erbengemeinschaft "Schloßseppl", wo wir eine Friedhofserweiterungsfläche zu einem Preis gekauft haben, zu dem ich sagen muss,
dass sich jeder andere gefrotzelt fühlen würde, wenn wir für das selbe etwas anderes tun. Ich muss sagen, dass für mich als derjenige der Grund-
GR-Sitzung 2.12.2004