Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.73

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- 1342 -

GR Schreiner: Ich kenne den Standort des Grundstückes nicht,
weil dieser Akt heute als Nachtrag auf die Tagesordnung gekommen ist.
Daher habe ich mir die Lage des Grundstückes nicht ansehen können. Für
mich stellt sich schon folgende Frage: Wenn wir die Widmung dieses
Grundstückes nach dem Örtlichen Raumordnungsgesetz (ÖROKO) usw.
im Auge haben und strikt signalisieren, dass wir dabei bleiben, wie interessant ist dann das Grundstück noch für andere Käufer?
Bgm. Zach: Das ist das Problem des Grundstückverkäufers
oder?
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur Information: Wir haben
in der Sache nicht verhandelt und sind keine Verhandlungspartner, sondern
wurden auf Grund des vertraglich vorgesehenen Vorkaufsrechtes vom Verkäufer darüber informiert, dass ein verbindliches Kaufanbot der Tiroler
Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) vorliegt. Der Verkäufer des
Grundstückes bittet uns um den Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Für diesen
Verzicht ist eine gewisse Frist zur Meinungsäußerung vorhanden. Diese
Frist zur Meinungsäußerung läuft morgen oder übermorgen ab.
Wir hatten die Angelegenheit vor einer Woche im Stadtsenat,
wobei diese zur nochmaligen Abklärung abgesetzt wurde und im Gemeinderat behandelt wird. Noch einmal möchte ich betonen, dass wir nicht Verhandlungspartner sind. Wir können nur sagen, dass wir das vorliegende
Angebot der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) an Stelle
der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) annehmen, dann
machen wir das Vorkaufsrecht geltend, oder wir sagen, dass wir das Vorkaufsrecht nicht annehmen, dann kauft die Tiroler Landeskrankenanstalten
GesmbH (TILAK) dieses Grundstück.
(StR Dr. Gschnitzer: Es liegt vom Preis her ein fix und fertiger Kaufvertrag
der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH {TILAK} vor.)
Wenn wir die Frist des Vorkaufsrechtes verstreichen lassen,
dann stimmen wir stillschweigend zu und müssen vom künftigen Erwerber
auf Eintragung ins Grundbuch geklagt werden, weil dieser dann den formellen Nachweis erbringen muss.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Diese Wortmeldung werte
ich nicht als Debattenbeitrag, sondern als Teil der Berichterstattung.

GR-Sitzung 2.12.2004