Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.87

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- 1356 -

habe mich sehr bemüht, aber dieser wird leider nicht öffentlich zugänglich
sein. Leider.
Wir sind uns sicher, dass das ein Grünstreifen bleiben soll.
Wir haben ein Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO), das anscheinend nicht das ist, was wir uns sonst immer eingeredet haben. Wir haben
auch noch eine Flächenwidmung. Letztendlich kann ein Gemeinderat alles
tun, um diese Flächenwidmung umzuändern. Zuerst hat man gesagt, dass
das ganz wichtig ist. Es ist aber bereits angeklungen, wenn später einmal
die Grundfläche von der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) unbedingt benötigt wird, dann muss ich sagen, dass ohne Gemeinderat kein Beschluss gefasst werden kann.
Wie gesagt, ich will den Betrag nicht nennen, obwohl ihn alle
schon wissen. Durch diesen werden wir nicht wesentlich ärmer und auch
nicht wesentlich reicher. Ändern tut es an der Sache nichts. Hinsichtlich der
Unterstellungen bin ich schon sehr erstaunt, dass man sich das zu sagen
getraut. Ich möchte noch einmal festhalten, dass die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) ganz genau weiß, welche Widmung auf
dem Grundstück ist und dass diese im Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) als Grünfläche ausgewiesen ist. Wenn die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) diesen Preis bietet ist das ihre Sache. Ich
bitte um die Abstimmung.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das war ein Debattenbeitrag und kein Schlusswort der Frau Bürgermeisterin wie ich feststellen darf.
StR Dr. Gschnitzer: Zur Geschäftsordnung! Es war dies wirklich kein Schlusswort, sondern ein reiner Debattenbeitrag. Das ist natürlich
durchaus legitim, das kann man machen, nur beginnt die Debatte unter
Umständen von vorne und darüber muss man sich auch im Klaren sein.
Deshalb vage ich auch noch einmal Folgendes klar zu stellen: Wenn ich
wegen des von mir behaupteten Sideletters angegriffen werde, dass man
darüber verwundert ist, muss ich langsam klar und deutlich, dass es alle
verstehen, sagen: Es liegt in diesem Akt ein gültiger Kaufvertrag, der vor
längerer Zeit entstanden ist und in dem ein Fixpreis von € 300,-- für das
Freiland bezahlt wird. Für den Fall der Widmung und Bebauung wird und

GR-Sitzung 2.12.2004