Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.88
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muss ein weiterer Preis, der fast die Höhe des ersten hat - genau ein Drittel
weniger - gezahlt werden.
Jetzt soll mir bitte - ich bin schon relativ lange Anwalt, länger
als 30 Jahre - irgendjemand sagen, dass es einen Käufer gibt, der bereit ist,
auf so einen Vertrag mit der Zusicherung der Nachzahlung zu verzichten,
wenn das im nächsten Vertrag nicht mehr enthalten ist. Man weiß, dass
damals das Vorkaufsrecht auch schon zu laufen begonnen hätte, auch wenn
wir diesen Vertrag nicht hatten. Dieser wurde aber dann wieder zurück und
retour genommen und es kam ein neuer Vertrag, der diese Aufzahlung
nicht mehr enthält.
Nachdem ein Verkäufer kein ganz Dummer ist, wird dieser
nicht auf eine weitere Hälfte des Kaufpreises verzichten. Daher kann man
sicher davon ausgehen, dass es diesbezüglich Nebenabsprachen gibt, die
wir nicht wissen sollten. Es ist wirklich pervers, uns einen Vertrag vorzulegen, wo wir sehen, wie hoch die Aufzahlung ist, wenn das Grundstück als
Bauland umgewidmet wird, weil damit jeder weiß, was dort beabsichtigt
ist. Es muss nur jemand in der Vorstandsetage der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) nachfragen, was diese glauben mit dem
Grundstück zu tun.
Natürlich ist die Sicherheit des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) für eine bestimme Zeit vorhanden, aber Planen ist ein
flexibler Prozess. Das ist auch nichts Statisches. Es ist daher absolut klar,
wenn der Grundeigentümer die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) ist und nachweisen kann, dass die Errichtung eines Gebäudes auf
diesem Grünstreifen unumgänglich und nur an dieser Stelle möglich ist,
gibt es keinen Gemeinderat, der das nicht mehrheitlich bewilligt. Davon ist
auszugehen und das wollte ich noch klar stellen und sagen.
GR Grünbacher: Es liegt mir fern, dazu noch etwas zu sagen,
aber die Frau Bürgermeisterin hat mich dazu gereizt. Ich zitiere aus der Tiroler Tageszeitung (TT) von heute:
"Mir lagen mündliche Aussagen vor, die genau anders gelautet haben, zeigte sich Direktor DVw. Dr. Weissenböck über die Entscheidung des Innsbrucker Stadtsenates mehr als nur überrascht. ...
GR-Sitzung 2.12.2004